Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Privatinsolvenz: Ihr Weg aus der Schuldenfalle

Privatinsolvenz: Ihr Weg aus der Schuldenfalle – Stellen Sie sich Ihre finanzielle Situation wie ein sinkendes Schiff vor. Ohne rechtzeitige Maßnahmen droht es, vollständig unterzugehen. Die Privatinsolvenz kann in solchen Fällen der rettende Anker sein, der Sie wieder in ruhigeres Fahrwasser bringt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um durch eine Privatinsolvenz schuldenfrei zu werden.

1. Privatinsolvenz: Ihr Weg aus der SchuldenfalleVoraussetzungen

Bevor Sie den Weg der Privatinsolvenz einschlagen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: Sie sind nicht mehr in der Lage, Ihre Schulden zu begleichen.
  • Gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch: Ein Versuch, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen, muss erfolglos geblieben sein.
  • Privatperson ohne selbstständige Tätigkeit: Das Verfahren richtet sich an Privatpersonen, die keiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Praktischer Tipp: Dokumentieren Sie alle Schritte des außergerichtlichen Einigungsversuchs sorgfältig, um den Nachweis des Scheiterns erbringen zu können.

2. Privatinsolvenz: Ihr Weg aus der SchuldenfalleDer Ablauf

Der Weg durch die Privatinsolvenz gliedert sich in mehrere Phasen:

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch: Zunächst wird versucht, mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen.
  • Antragstellung beim Insolvenzgericht: Bei Scheitern des Einigungsversuchs erfolgt der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
  • Insolvenzverfahren: Das Gericht prüft die Vermögens- und Schuldensituation und leitet entsprechende Maßnahmen ein.
  • Wohlverhaltensphase: In dieser Phase, die in der Regel drei Jahre dauert, müssen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abtreten.

Praktischer Tipp: Halten Sie während der Wohlverhaltensphase engen Kontakt zu Ihrem Insolvenzverwalter und informieren Sie über Änderungen Ihrer finanziellen Situation.

3. Dauer und Kosten der Privatinsolvenz

Seit der Reform im Oktober 2020 dauert die Privatinsolvenz in der Regel drei Jahre. Die Verfahrenskosten betragen etwa 2.000 Euro, können jedoch vom Gericht gestundet werden.

Praktischer Tipp: Beantragen Sie frühzeitig eine Stundung der Verfahrenskosten, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

4. Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz

Vorteile:

  • Schuldenfreiheit nach drei Jahren: Sie können einen finanziellen Neuanfang starten.

Nachteile:

  • Einschränkungen während der Wohlverhaltensphase: Pfändung des Einkommens und Offenlegung der finanziellen Situation.

Praktischer Tipp: Überlegen Sie sorgfältig, ob die Privatinsolvenz der richtige Weg für Sie ist, und ziehen Sie gegebenenfalls eine Schuldnerberatung hinzu.

5. Unterstützung durch Schuldnerberatungsstellen

Professionelle Hilfe erhalten Sie bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Sie unterstützen Sie bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Praktischer Tipp: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu einer Schuldnerberatungsstelle auf, um Ihre Möglichkeiten auszuloten.

Fazit

Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Privatpersonen die Chance auf einen finanziellen Neuanfang. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und mit Unterstützung von Fachleuten können Sie den Weg aus der Schuldenfalle finden. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre finanzielle Zukunft positiv zu gestalten.

Starten Sie Ihre Schuldenanalyse hier:

Wie hoch schätzen Sie Ihre Schulden?

Wie hoch ist Ihr aktuelles Nettoeinkommen?

Wie vielen Personen schulden Sie Geld? (Anzahl der Gläubiger)

Fast geschafft!
Damit wir mit Ihnen das Ergebnis Ihrer Schuldenanalyse besprechen können,
benötigen wir bitte Ihre Kontaktdaten.

Weitere Themen

Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

Kontakt