Die Privatinsolvenz im Ausland kann für viele Schuldner eine interessante Möglichkeit darstellen, Schulden schneller und effizienter zu regulieren als in Deutschland. Besonders in Ländern wie England oder Frankreich boten bis vor einigen Jahren attraktivere Regelungen kürzere Verfahrensdauern und niedrigere Anforderungen an den Schuldner. Doch welche Optionen gibt es aktuell, welche Vor- und Nachteile sind mit einer Privatinsolvenz im Ausland verbunden, und worauf müssen Schuldner achten?
Warum eine Privatinsolvenz im Ausland in Betracht ziehen?
Die deutsche Privatinsolvenz ist mit einer Mindestdauer von drei Jahren eine langwierige und belastende Phase im Leben eines Schuldners. Eine Privatinsolvenz im Ausland versprach lange Zeit einen schnelleren und unkomplizierteren Weg aus den Schulden. Allerdings wurde diese Option durch rechtliche Anpassungen innerhalb der EU stark eingeschränkt, da viele Schuldner sogenannte „Insolvenztourismus“ betrieben, um von den besseren Konditionen im Ausland zu profitieren.
Die Privatinsolvenz im Ausland war vor allem in England eine weit verbreitete Praxis. Dort war es bis 2016 möglich, nach nur 12 Monaten schuldenfrei zu sein. Allerdings ist der Brexit auch hier ein bedeutender Einschnitt, da die europäische Rechtslage nun nicht mehr in vollem Umfang greift.
Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz im Ausland
Die größte Hürde bei der Durchführung einer Privatinsolvenz im Ausland ist die erforderliche Aufenthaltsverlagerung. Wer von den Regelungen einer ausländischen Insolvenz profitieren möchte, muss nachweisen, dass sein „Center of Main Interest“ (COMI) tatsächlich in dem Land liegt, in dem die Insolvenz beantragt wird. Diese Verlagerung muss glaubhaft über einen längeren Zeitraum hinweg belegt werden. So ist zum Beispiel ein Mietvertrag oder ein Beschäftigungsverhältnis im Zielland unerlässlich.
In der Praxis erfordert die Privatinsolvenz im Ausland also einen tatsächlichen Wohnsitzwechsel, was für viele Schuldner nicht einfach umsetzbar ist. Zusätzlich erschwert die enge Überprüfung durch deutsche Gerichte die Anerkennung einer solchen Insolvenz. Bei unsachgemäßer Planung droht im schlimmsten Fall die Ablehnung der im Ausland durchgeführten Insolvenz in Deutschland.
Vorteile einer Privatinsolvenz im Ausland
Trotz der strengen Anforderungen gibt es immer noch Länder, in denen eine Privatinsolvenz gewisse Vorteile bietet. In Frankreich zum Beispiel sind die Regelungen etwas großzügiger als in Deutschland,was die Dauer des Verfahrens und die Restschuldbefreiung betrifft. Hier kann die Entschuldung nach einem Zeitraum von weniger als drei Jahren erfolgen. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt die Entschuldung sogar ohne Abtretung des pfändbaren Einkommens.
Auch in Österreich und Luxemburg gibt es für deutsche Staatsbürger Möglichkeiten, die Privatinsolvenz durchzuführen. Dabei ist auch hier der tatsächliche Wohnsitz und die Verlagerung des Lebensmittelpunkts nachzuweisen.
Risiken der Privatinsolvenz im Ausland
Eine Insolvenz im Ausland ist jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Wer sich ohne fundierte Kenntnisse und Unterstützung auf diesen Weg begibt, riskiert, dass die Insolvenz von den deutschen Gerichten nicht anerkannt wird. Das bedeutet, dass trotz des Auslandsaufenthaltes die Schulden in Deutschland weiterhin bestehen bleiben und auch nach einem vermeintlich erfolgreichen Insolvenzverfahren wieder geltend gemacht werden können.
Zudem ist die Verlagerung des Lebensmittelpunktes in ein anderes Land oft mit hohen Kosten verbunden. Miete, Lebenshaltungskosten und potenzielle Umzugskosten müssen vorab kalkuliert werden. Eine gescheiterte Privatinsolvenz im Ausland kann am Ende teurer werden als das Verfahren in Deutschland.
Ist eine Privatinsolvenz im Ausland heute noch möglich?
Mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es schwierig, von einer Insolvenz im Ausland zu profitieren, insbesondere innerhalb der EU. Durch den Brexit ist England als Option weggefallen. Die verbleibenden Länder wie Frankreich und Österreich stellen hohe Anforderungen an den Lebensmittelpunkt und den tatsächlichen Aufenthalt des Schuldners.
Eine umfassende Beratung durch Experten, die sich mit den internationalen Insolvenzregelungen auskennen, ist daher unerlässlich. Wer eine Insolvenz im Ausland in Betracht zieht, sollte sich gut informieren und professionellen Rat einholen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.
Fazit
Die Insolvenz im Ausland kann in speziellen Fällen eine Alternative zur deutschen Privatinsolvenz darstellen. Dies dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die notwendigen Schritte sorgfältig geplant werden. Dennoch ist die Verlagerung des Lebensmittelpunktes und der Aufenthalt im Ausland eine große Herausforderung, die viele Schuldner vor unvorhergesehene Probleme stellt.
Es ist daher ratsam, sich von Experten wie der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt Rat einzuholen. Wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite und helfen Ihnen dabei, den besten Weg aus der Schuldenfalle zu finden.
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