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Privatinsolvenz in nur 3 Jahren – schuldenfrei – Ihre Chance auf einen Neuanfang

Privatinsolvenz in nur 3 Jahren – Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in einem dichten Wald ohne erkennbaren Ausweg. Die Schuldenlast drückt schwer auf Ihren Schultern, und jeder Schritt scheint Sie tiefer in die finanzielle Misere zu führen. Doch plötzlich öffnet sich ein Pfad, der Sie in nur drei Jahren aus diesem Dickicht herausführt . Die Privatinsolvenz mit verkürzter Laufzeit. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie mithilfe der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt diesen Weg beschreiten können, um schnellstmöglich schuldenfrei zu werden.

1. Die neue Gesetzeslage: Ihre Abkürzung zur Schuldenfreiheit

Seit dem 1. Oktober 2020 gilt in Deutschland eine entscheidende Änderung im Insolvenzrecht: Die Dauer der Privatinsolvenz wurde von sechs auf drei Jahre verkürzt. Diese Anpassung ermöglicht es Schuldnern, schneller einen finanziellen Neuanfang zu wagen, ohne die vorherige Bedingung, 35 % der Schulden und die Verfahrenskosten begleichen zu müssen. ​

Praktischer Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die Voraussetzungen und den Ablauf der Privatinsolvenz, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

2. Ihre Rechte und Pflichten während der Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase ist das Herzstück der Privatinsolvenz. In diesen drei Jahren sind Sie verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich intensiv um eine solche zu bemühen. Zudem müssen Sie dem Insolvenzverwalter Vermögenswerte wie Erbschaften oder Schenkungen anzeigen. Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann die Restschuldbefreiung versagt werden. ​

Praktischer Tipp: Führen Sie ein detailliertes Protokoll über Ihre Bewerbungsbemühungen und informieren Sie den Insolvenzverwalter über Änderungen in Ihren finanziellen Verhältnissen.

3. Die Rolle der Schuldnerberatung: Ihr Kompass im Insolvenzverfahren

Eine professionelle Schuldnerberatung ist in dieser Phase unerlässlich. Sie hilft Ihnen nicht nur bei der Antragstellung, sondern begleitet Sie auch durch das gesamte Verfahren. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Stolpersteine umgehen.​

Praktischer Tipp: Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch der Schuldnerberatung Brandt, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und einen maßgeschneiderten Plan zu entwickeln.

4. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Privatinsolvenz

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Die verkürzte Privatinsolvenz ist Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung, um Betroffenen einen schnelleren Weg aus der Überschuldung zu ermöglichen.

Praktischer Tipp: Zögern Sie nicht, bei finanziellen Problemen frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Weichen für eine schuldenfreie Zukunft zu stellen.

5. Die Restschuldbefreiung: Ihr Ticket in ein neues Leben

Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase steht die Restschuldbefreiung – der Moment, in dem Sie offiziell schuldenfrei sind. Dieser Neuanfang bietet Ihnen die Chance, finanziell unbelastet in die Zukunft zu blicken und aus vergangenen Fehlern zu lernen.​

Praktischer Tipp: Nutzen Sie die schuldenfreie Zeit, um ein solides finanzielles Fundament aufzubauen und zukünftige Verschuldung zu vermeiden.

Privatinsolvenz in nur 3 Jahren – Fazit: Ihr Weg zur finanziellen Freiheit

Die Verkürzung der Privatinsolvenz auf drei Jahre ist ein Lichtblick für alle, die unter erdrückenden Schulden leiden. Mit der Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt können Sie diesen Weg erfolgreich beschreiten und in absehbarer Zeit ein schuldenfreies Leben führen. Packen Sie diese Chance beim Schopf und starten Sie noch heute in eine finanziell gesicherte Zukunft.

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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