Im Rahmen einer Privatinsolvenz ist der Selbstbehalt ein zentraler Punkt für Betroffene. Viele stellen sich die Frage: „Was darf ich während der Privatinsolvenz behalten?“ Hier geht es um die finanzielle Existenzsicherung, denn der Gesetzgeber schützt einen Teil des Einkommens, um das Überleben zu sichern. Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Einkommensarten und der Höhe des Selbstbehalts, abhängig von der individuellen Lebenssituation. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie der Privatinsolvenz Selbstbehalt funktioniert und was Sie behalten dürfen.
Was ist der Privatinsolvenz Selbstbehalt?
Der Privatinsolvenz Selbstbehalt bezeichnet den Betrag, der Ihnen trotz laufender Insolvenz zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten verbleibt. Dieser Betrag ist vom Gesetzgeber festgelegt und richtet sich nach der sogenannten Pfändungstabelle. Die Pfändungstabelle regelt, wie viel von Ihrem Einkommen gepfändet werden kann, um Ihre Schulden abzutragen. Der Privatinsolvenz Selbstbehalt stellt somit sicher, dass Sie trotz Ihrer Schulden weiterhin Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Welche Einkommensarten sind pfändbar?
Nicht jedes Einkommen kann gepfändet werden. Der Privatinsolvenz Selbstbehalt gilt für das Arbeitseinkommen, Renten sowie bestimmte Sozialleistungen. Folgende Einkommensarten sind jedoch in der Regel unpfändbar:
- Grundsicherung
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Pflegegeld
Wichtig ist, dass Sie während der Insolvenz den pfändungsfreien Betrag nicht überschreiten. Der Privatinsolvenz Selbstbehalt schützt somit einen bestimmten Teil Ihres Einkommens, damit Sie nicht unter das Existenzminimum fallen.
Wie hoch ist der Privatinsolvenz Selbstbehalt?
Die Höhe des Privatinsolvenz Selbstbehalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen und dem Gesamteinkommen. Grundsätzlich gibt es einen festgelegten Mindestbetrag, der Ihnen monatlich verbleibt. Im Jahr 2024 liegt dieser Selbstbehalt bei etwa 1.340 Euro für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten. Wenn Sie für Kinder oder Ehepartner aufkommen müssen, erhöht sich der Privatinsolvenz Selbstbehalt entsprechend. Eine genaue Berechnung können Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle vornehmen.
Kann der Privatinsolvenz Selbstbehalt angepasst werden?
Ja, der Privatinsolvenz Selbstbehalt kann unter bestimmten Umständen angepasst werden. Beispielsweise können außergewöhnliche Belastungen wie erhöhte Mietkosten oder Krankheitskosten geltend gemacht werden, wodurch Ihr Selbstbehalt steigen könnte. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt oder Schuldnerberater kontaktieren, der Sie in der Privatinsolvenz unterstützt und die Anpassung des Privatinsolvenz Selbstbehalts beantragt.
Was darf ich in der Privatinsolvenz behalten?
Neben dem Einkommen gibt es auch andere Vermögensgegenstände, die nicht vollständig gepfändet werden dürfen. Hier eine Übersicht:
- Kleidung und persönliche Gegenstände
- Haushaltsgegenstände wie Möbel, Elektrogeräte und Küchenutensilien
- Beruflich notwendige Ausrüstung (z.B. Computer, Werkzeuge)
- Ein angemessenes Fahrzeug, wenn es beruflich erforderlich ist
Der Privatinsolvenz Selbstbehalt sorgt somit dafür, dass Sie weiterhin Ihren Alltag bestreiten können, ohne in völlige Armut zu geraten.
Fazit: Den Überblick bewahren
Die Privatinsolvenz ist eine Herausforderung, aber mit dem richtigen Wissen über den Privatinsolvenz Selbstbehalt können Sie Ihre Situation besser bewältigen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die gesetzlichen Regelungen zu informieren, um Fehler zu vermeiden und das Maximum an finanzieller Sicherheit während des Insolvenzverfahrens zu wahren.
Bei Fragen zum Privatinsolvenz Selbstbehalt oder zur Berechnung Ihres pfändungsfreien Einkommens stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Experten von der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt verfügen über jahrelange Erfahrung und unterstützen Sie kompetent bei der Privatinsolvenz. Rufen Sie uns unverbindlich unter 038203/745020 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, und wir rufen Sie umgehend zurück.