Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Privatinsolvenz: Wann besteht die Gefahr eines Fremdantrags?

Viele überschuldete Menschen wissen nicht, dass die Gefahr eines Fremdantrags in bestimmten Situationen sehr real werden kann. Wenn Gläubiger nicht länger abwarten möchten, kann das böse Folgen haben – vor allem dann, wenn man selbst noch keinen Antrag auf Privatinsolvenz gestellt hat.

In diesem Beitrag erklärt die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt, wann genau die Gefahr eines Fremdantrags besteht, was dieser bedeutet und wie man sich davor schützt.


Was ist ein Fremdantrag bei der Privatinsolvenz?

Ein Fremdantrag ist ein Insolvenzantrag, der nicht von der betroffenen Person selbst, sondern von einem Gläubiger gestellt wird. Ziel des Gläubigers ist es, über das Insolvenzverfahren an zumindest einen Teil seines Geldes zu kommen.

Wichtig zu wissen: Ein Fremdantrag ist rechtlich zulässig – wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.


Voraussetzungen eines Fremdantrags

Ein Gläubiger kann einen Fremdantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen, wenn:

  • Die Forderung unbestritten oder tituliert ist (z. B. durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil),
  • Zahlungsunfähigkeit des Schuldners besteht,
  • und ein begründetes Interesse des Gläubigers vorliegt, das Insolvenzverfahren zu eröffnen.


Wann besteht die akute Gefahr eines Fremdantrags?

Die Gefahr eines Fremdantrags ist besonders hoch, wenn:

  • Mehrere Vollstreckungsversuche fruchtlos verlaufen,
  • Pfändungen ins Leere laufen (z. B. weil das Konto bereits als P-Konto geführt wird),
  • der Schuldner nicht erreichbar oder nicht kooperativ ist,
  • kein eigener Antrag auf Privatinsolvenz gestellt wurde,
  • eine juristische Person (z. B. eine GmbH) betroffen ist – hier ist der Fremdantrag besonders häufig.


Was passiert, wenn ein Fremdantrag gestellt wird?

Wird der Antrag vom Insolvenzgericht als zulässig angesehen, kann das Verfahren auch gegen den Willen des Schuldners eröffnet werden. Das bedeutet:

  • Der Schuldner verliert die Kontrolle über das Verfahren,
  • es ist kein vorheriger außergerichtlicher Einigungsversuch mehr möglich,
  • Gestaltungsmöglichkeiten, wie ein Insolvenzplan, werden stark eingeschränkt,
  • eine spätere Restschuldbefreiung kann gefährdet sein.


Wie lässt sich ein Fremdantrag verhindern?

Der beste Schutz vor einem Fremdantrag ist die rechtzeitige Einleitung eines eigenen Insolvenzverfahrens, idealerweise begleitet von einer erfahrenen Schuldnerberatung oder einem Anwalt.

Vorteile eines eigenen Antrags:

  • Volle Kontrolle über den Ablauf,
  • Option auf eine außergerichtliche Schuldenbereinigung,
  • Möglichkeit zur Anwendung eines Insolvenzplans (schneller schuldenfrei!),
  • Sicherung der Restschuldbefreiung.


Frühzeitig handeln – statt riskieren

Wer seine Schulden verdrängt, riskiert einen Fremdantrag. Wer hingegen frühzeitig handelt, kann den besten Weg aus der Überschuldung wählen – mit allen Rechten und Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt hilft Ihnen kompetent, diskret und zuverlässig weiter. Wir prüfen Ihre Situation kostenlos und zeigen Ihnen alle Optionen auf – vom klassischen Insolvenzverfahren bis zur schnellen Lösung durch einen Insolvenzplan.


📞 Jetzt kostenlose Erstberatung sichern:
Telefon: 03 82 03 / 74 50 20

Weitere Informationen und individuelle Hilfe erhalten Sie auf:
🔗 www.rain-brandt.de


Fazit:
Ein Fremdantrag zur Privatinsolvenz kann jeden treffen, der seine Schulden zu lange ignoriert. Wer nicht rechtzeitig selbst aktiv wird, riskiert den Verlust wichtiger Rechte. Lassen Sie es nicht so weit kommen – wir stehen an Ihrer Seite!


Wie hoch schätzen Sie Ihre Schulden?

Wie hoch ist Ihr aktuelles Nettoeinkommen?

Wie vielen Personen schulden Sie Geld? (Anzahl der Gläubiger)

Fast geschafft!
Damit wir mit Ihnen das Ergebnis Ihrer Schuldenanalyse besprechen können,
benötigen wir bitte Ihre Kontaktdaten.

Weitere Themen

Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

Kontakt