Räumungsklage: Was Sie wissen müssen und wie Sie handeln sollten

Wenn Mietrückstände über einen längeren Zeitraum auflaufen und eine außergerichtliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich ist, kann es zur Einleitung einer Räumungsklage kommen. In einer solchen Situation ist es essenziell, sich schnell zu informieren und zu handeln, um die Konsequenzen zu minimieren.

Was ist eine Räumungsklage?

Eine Räumungsklage ist ein rechtliches Mittel, das Vermieter einsetzen, um die Räumung der Mietwohnung oder -immobilie zu erzwingen. Häufiger Grund für die Einleitung einer Räumungsklage sind Mietrückstände, aber auch andere Vertragsverstöße, wie die unerlaubte Untervermietung oder wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung, können dazu führen. Die Räumungsklage ist oft der letzte Schritt, nachdem Mahnungen und Kündigungen keinen Erfolg gebracht haben.

Ablauf einer Räumungsklage

Eine Räumungsklage wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Der Mieter erhält die Klage in schriftlicher Form zugestellt und hat nun die Möglichkeit, innerhalb einer festgelegten Frist auf die Klage zu reagieren. Hierbei ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um rechtliche Fehler zu vermeiden.

Nach dem Einreichen der Räumungsklage und einer möglichen Verhandlung entscheidet das Gericht, ob dem Vermieter ein Räumungstitel zugesprochen wird. Wird die Klage bewilligt, ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung innerhalb der gesetzten Frist zu räumen. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, folgt in der Regel eine Zwangsräumung.

Was tun bei einer Räumungsklage?

Sobald der Mieter eine Räumungsklage erhält, sollte er unverzüglich handeln. Eine Beratung durch Experten kann dabei helfen, die rechtliche Situation zu klären und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. In manchen Fällen kann die Zahlung der offenen Mietschulden eine außergerichtliche Einigung ermöglichen, die eine Zwangsräumung abwendet.

Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, dass es in bestimmten Fällen möglich ist, die Räumung durch eine Räumungsfrist hinauszuzögern. Hierbei handelt es sich um eine Verlängerung des Zeitraums, in dem der Mieter die Wohnung räumen muss. Ein Antrag auf eine solche Frist sollte rechtzeitig gestellt werden.

Mietrückstände und die Folgen

Mietrückstände sind der häufigste Grund für eine Räumungsklage. Schon nach zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten im Rückstand kann der Vermieter fristlos kündigen. Neben der fristlosen Kündigung kann auch eine ordentliche Kündigung erfolgen, bei der der Mieter eine längere Kündigungsfrist hat. Unabhängig von der Art der Kündigung ist es ratsam, frühzeitig professionelle Unterstützung zu suchen.

Zwangsräumung nach einer Räumungsklage

Wird der Räumungstitel durch das Gericht erlassen und der Mieter kommt der Aufforderung zur Räumung nicht nach, folgt die Zwangsräumung. Der Gerichtsvollzieher setzt die Räumung durch und kann dabei Polizeiunterstützung in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Zwangsräumung werden in der Regel dem Mieter in Rechnung gestellt.

Kann eine Räumung abgewendet werden?

In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, die drohende Räumung abzuwenden. Beispielsweise können Mietschulden unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich beglichen werden, was die fristlose Kündigung unwirksam macht. Hierfür gibt es feste Fristen, innerhalb derer der Mieter die ausstehenden Beträge begleichen muss.

Auch Verhandlungen mit dem Vermieter können eine Lösung darstellen. Viele Vermieter sind bereit, im Falle einer Einigung auf eine Räumung zu verzichten, wenn eine Rückzahlung der Mietschulden in Raten vereinbart wird. Hierbei ist es entscheidend, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.

Fazit: Rechtzeitig handeln und Unterstützung suchen

Wenn Sie eine Räumungsklage erhalten haben oder befürchten, dass eine solche droht, sollten Sie schnell handeln. Die Experten der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt stehen Ihnen mit jahrelanger Erfahrung zur Seite. Wir helfen Ihnen, die rechtliche Situation zu klären und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie eine Zwangsräumung verhindern oder abmildern können.

Kontaktieren Sie uns: Rufen Sie uns gerne unter 038203/74500 für ein unverbindliches Informationsgespräch an. Unsere kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Alternativ können Sie uns auch über unser Kontaktformular eine Nachricht senden – wir rufen Sie dann zeitnah zurück.


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Über RAIN Brandt

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