Scheidung einreichen – wann geht das?

Die Entscheidung, eine Ehe zu beenden, ist ein bedeutender Schritt, der gut überlegt sein sollte. Ein zentraler Aspekt im deutschen Scheidungsrecht ist das sogenannte Trennungsjahr. Doch was genau bedeutet das, und gibt es Ausnahmen, die eine frühere Scheidung ermöglichen?

Das Trennungsjahr: Bedeutung und Zweck

Das Trennungsjahr dient dazu, den Ehepartnern eine Bedenkzeit zu geben, um sicherzustellen, dass die Entscheidung zur Scheidung endgültig ist. Während dieser Zeit sollen die Eheleute getrennt voneinander leben, sowohl räumlich als auch wirtschaftlich. Erst nach Ablauf dieses Jahres kann in der Regel ein Scheidungsantrag gestellt werden.

Wann kann der Scheidungsantrag gestellt werden?

Grundsätzlich ist es möglich, den Scheidungsantrag kurz vor Ablauf des Trennungsjahres einzureichen, beispielsweise nach zehn Monaten. Die Gerichte akzeptieren dies meist, da bis zum Scheidungstermin das Trennungsjahr ohnehin vollendet ist. Allerdings sollte man den Antrag nicht zu früh stellen, da das Gericht ihn sonst ablehnen könnte.

Gibt es Ausnahmen vom Trennungsjahr?

In bestimmten Härtefällen kann eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Dies ist jedoch nur in seltenen Fällen möglich, beispielsweise bei nachweisbarer häuslicher Gewalt oder schwerwiegenden Verfehlungen eines Ehepartners. Die Hürden für eine solche Härtefallscheidung sind hoch, und es bedarf stichhaltiger Beweise.

Was ist bei kurzen Ehen zu beachten?

Auch bei sehr kurzen Ehen gilt das Trennungsjahr. Es gibt kein „Sonderkündigungsrecht“ für kurzzeitige Ehen. Selbst wenn die Ehe nur wenige Wochen gedauert hat, muss das Trennungsjahr eingehalten werden, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann.

Fazit

Das Trennungsjahr ist ein fester Bestandteil des deutschen Scheidungsrechts und dient dazu, vorschnelle Entscheidungen zu vermeiden. In Ausnahmefällen kann eine frühere Scheidung möglich sein, jedoch sind die Anforderungen hierfür sehr hoch. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um den individuellen Fall korrekt einschätzen zu können.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Brandt unter der Telefonnummer 03 82 03 / 74 50 0 gerne zur Verfügung. Die Anwältin ist zudem Fachanwältin für Familienrecht und hat damit besondere Kenntnisse auf diesem Fachgebiet.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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