In Deutschland werden die meisten Ehen ohne Ehevertrag geschlossen. Kommt es zur Scheidung, stellt sich die Frage: Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Was passiert mit dem gemeinsamen Haus, den Rentenansprüchen und den Kindern? Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen, die darauf abzielen, eine faire Vermögensaufteilung sicherzustellen.
Zugewinngemeinschaft: Der gesetzliche Güterstand
Ohne Ehevertrag leben Ehepartner automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Vermögen im Falle einer Scheidung ausgeglichen wird. Jeder Ehepartner behält sein eingebrachtes Vermögen; nur der während der Ehe erzielte Zugewinn wird geteilt.
Vermögensaufteilung bei Scheidung ohne Ehevertrag
Bei einer Scheidung ohne Ehevertrag wird der Zugewinnausgleich durchgeführt. Dabei wird das Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner ermittelt. Die Differenz, also der Zugewinn, wird hälftig aufgeteilt. Wurde beispielsweise während der Ehe ein Haus gemeinsam erworben, zählt dessen Wert zum Zugewinn und wird entsprechend berücksichtigt.
Versorgungsausgleich: Rentenansprüche ausgleichen
Neben dem Zugewinnausgleich wird bei einer Scheidung ohne Ehevertrag der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Partner hälftig geteilt, um eine gleichmäßige Altersvorsorge sicherzustellen.
Unterhaltsansprüche und Kindeswohl
Nach der Scheidung können Unterhaltsansprüche bestehen, insbesondere wenn ein Partner während der Ehe weniger verdient hat oder für die Kinderbetreuung zuständig war. Das Wohl der Kinder steht dabei im Vordergrund; Unterhaltszahlungen und Sorgerecht werden entsprechend geregelt.
Risiken für Unternehmer
Für Unternehmer kann eine Scheidung ohne Ehevertrag besondere Risiken bergen. Das während der Ehe aufgebaute Unternehmensvermögen zählt zum Zugewinn und kann im Falle einer Scheidung zu finanziellen Belastungen führen. Ein individuell gestalteter Ehevertrag kann hier präventiv wirken.
Fazit
Eine Scheidung ohne Ehevertrag folgt den gesetzlichen Regelungen der Zugewinngemeinschaft und des Versorgungsausgleichs. Um individuelle Vereinbarungen zu treffen und potenzielle Konflikte zu vermeiden, kann der Abschluss eines Ehevertrags sinnvoll sein.
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