Ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich? In Deutschland ist das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr vor einer Scheidung die Regel. Es dient dazu, sicherzustellen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich beendet ist und keine Aussicht auf Wiederherstellung besteht. Doch gibt es Situationen, in denen das Abwarten dieses Jahres unzumutbar erscheint. In solchen Fällen kann eine sogenannte Härtefallscheidung, umgangssprachlich auch „Blitzscheidung“ genannt, in Betracht gezogen werden.
Wann ist eine Blitzscheidung möglich?
Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur unter besonderen Umständen möglich. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1565 Abs. 2 BGB) sieht vor, dass eine Ehe ohne Einhaltung des Trennungsjahres geschieden werden kann, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellt und die Gründe dafür in der Person des anderen Ehepartners liegen.
Mögliche Gründe für eine Härtefallscheidung:
- Gewalt in der Ehe: Physische Übergriffe oder Bedrohungen machen ein weiteres Zusammenleben unzumutbar.
- Schwere Beleidigungen oder Demütigungen: Wiederholte verbale Angriffe oder Erniedrigungen können als Grund anerkannt werden.
- Alkoholsucht oder Drogenmissbrauch: Wenn ein Ehepartner unter einer Suchterkrankung leidet und keine Aussicht auf Besserung besteht.
- Ehebruch: Ein Seitensprung kann, je nach den Umständen, als Härtefall gewertet werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jeder Konflikt oder jede Unstimmigkeit in der Ehe für eine Härtefallscheidung ausreicht. Die Gerichte prüfen jeden Fall individuell und setzen hohe Maßstäbe an die Anerkennung eines Härtefalls.
Was bedeutet eine Scheidung ohne Trennungsjahr für Betroffene?
Wenn Sie überlegen, eine Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres anzustreben, sollten Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Eine fundierte juristische Einschätzung Ihrer individuellen Situation ist unerlässlich, um die Erfolgsaussichten einer Härtefallscheidung realistisch einschätzen zu können.
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen in solchen Fällen mit fachkundigem Rat zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte für Familienrecht unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, auch telefonisch, unter 03 82 03 / 74 50 0.