Schulden sind vererbbar – Viele Menschen wissen nicht, dass mit einem Erbe nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden übertragen werden können. Das bedeutet: Wer eine Erbschaft annimmt, haftet nicht nur für das Guthaben, sondern auch für offene Verbindlichkeiten des Erblassers. Deshalb ist es besonders wichtig, schnell und richtig zu handeln, um nicht selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Erbe ausschlagen – Fristen und Vorgehensweise
Wenn Sie erfahren, dass Sie Erbe geworden sind, haben Sie nur sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Diese Frist beginnt nicht mit dem Tod des Erblassers, sondern erst ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Erbschaft Kenntnis erlangen. Befindet sich der Erblasser im Ausland oder halten Sie sich selbst im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
Die Ausschlagung muss persönlich beim zuständigen Nachlassgericht erklärt oder notariell beurkundet werden. Falls Sie sich für die notarielle Beurkundung entscheiden, muss der Notar die Erklärung rechtzeitig an das Nachlassgericht senden. Eine einfache Verweigerung der Annahme reicht nicht aus – ohne ausdrückliche Ausschlagung gilt das Erbe automatisch als angenommen.
Besonderheiten bei minderjährigen Erben
Falls ein minderjähriges Kind erbt, müssen alle sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam die Ausschlagung erklären. Zudem ist eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Hier gilt eine verlängerte Frist von einem Jahr ab Kenntnis der Erbschaft. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Kinder nicht unbedacht Schulden erben.
Schulden sind vererbbar – Nachlassinsolvenz als Alternative
Falls Sie das Erbe nicht ausschlagen, aber die Schulden später entdecken, besteht die Möglichkeit, ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. Dieses Verfahren trennt das Erbe von Ihrem eigenen Vermögen und verhindert, dass Sie mit Ihrem persönlichen Besitz für die Schulden des Erblassers haften. Lesen Sie hierzu unseren ausführlichen Beitrag auf unserer Website.
Schulden sind vererbbar – Schnell handeln – Wir unterstützen Sie
Die Entscheidung, ob Sie ein Erbe annehmen oder ausschlagen, muss wohlüberlegt sein. Da die Fristen knapp bemessen sind, sollten Sie sofort handeln. Wir von der Schuldnerberatung Brandt stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und rechtlicher Kompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns jetzt unter 03 82 03 / 74 50 20, um Ihre Optionen zu besprechen und finanzielle Risiken zu vermeiden.