Als unterhaltspflichtiger Elternteil stellt sich oft die Frage, wie viel vom eigenen Einkommen trotz Kindesunterhalt verbleibt. Der sogenannte Selbstbehalt, auch Eigenbedarf genannt, definiert den Betrag, der Ihnen zur Sicherung Ihres eigenen Lebensunterhalts verbleiben muss. Dieser Betrag variiert je nach Unterhaltspflicht und persönlichen Umständen.
Was ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug des Unterhalts zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben muss. Er dient dazu, das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen zu sichern und zu verhindern, dass dieser durch Unterhaltszahlungen selbst bedürftig wird.
Höhe des Selbstbehalts beim Kindesunterhalt
Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach der Art der Unterhaltspflicht und der Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen. Laut der Düsseldorfer Tabelle 2025 gelten folgende Richtwerte:
- Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern (bis 21 Jahre):
- Erwerbstätige Unterhaltspflichtige: 1.450 € (davon 520 € für Wohnkosten)
- Nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige: 1.200 € (davon 520 € für Wohnkosten)
- Gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern:
- Unabhängig von der Erwerbstätigkeit: 1.750 € (davon 650 € für Wohnkosten)
Diese Beträge stellen sicher, dass Unterhaltspflichtige trotz ihrer Zahlungsverpflichtungen ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Werte Richtlinien sind und in besonderen Fällen angepasst werden können.
Einfluss des Selbstbehalts auf die Unterhaltsberechnung
Der Selbstbehalt begrenzt die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen. Das bedeutet, dass der Unterhalt nur in dem Maße geschuldet wird, wie das Einkommen den Selbstbehalt übersteigt. Reicht das Einkommen nicht aus, um den vollen Unterhalt zu zahlen, spricht man von einem Mangelfall. In solchen Fällen wird der Unterhalt anteilig verteilt, wobei minderjährige und privilegierte volljährige Kinder Vorrang haben.
Fazit
Der Selbstbehalt spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Kindesunterhalts. Er stellt sicher, dass Unterhaltspflichtige trotz ihrer Zahlungsverpflichtungen ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können. Bei Fragen zur genauen Berechnung des Selbstbehalts und des zu leistenden Unterhalts ist es ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen hierbei mit fachkundiger Beratung zur Seite. Vereinbaren Sie gerne einen Termin, auch telefonisch, unter 03 82 03 / 74 50 0 oder senden Sie uns Ihre Anfrage zu.