Die Privatinsolvenz wird oft als letzter Ausweg gesehen, um finanzielle Probleme zu bewältigen. Doch was passiert, wenn man in der Insolvenz selbstständig tätig werden möchte oder bereits ist? Viele Schuldner fragen sich, ob eine Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz möglich ist und welche rechtlichen sowie praktischen Hürden damit verbunden sind.
In diesem Beitrag erklären wir, unter welchen Bedingungen eine Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz erlaubt ist, worauf Sie achten sollten und welche Möglichkeiten es gibt, die eigenen Einnahmen zu schützen.
Darf ich mich in der Privatinsolvenz selbstständig machen?
Ja, grundsätzlich ist eine Selbstständigkeit auch während der Privatinsolvenz möglich. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Selbstständigen die Teilnahme an einem Insolvenzverfahren verbietet. Doch einige Punkte sollten beachtet werden, um Probleme mit dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter zu vermeiden.
Voraussetzungen für die Selbstständigkeit in der Insolvenz
1. Zustimmung des Insolvenzverwalters
Wenn Sie bereits zu Beginn der Insolvenz selbstständig sind, bleibt diese Tätigkeit grundsätzlich bestehen. Sollten Sie während des Verfahrens eine Selbstständigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie den Insolvenzverwalter informieren. Dieser prüft:
- Ob Ihre Tätigkeit wirtschaftlich sinnvoll ist
- Ob Gläubiger durch die Selbstständigkeit benachteiligt werden könnten
2. Regelmäßige Abgaben an die Insolvenzmasse
Ein Teil der Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit muss an die Insolvenzmasse abgeführt werden. Dabei gilt:
- Es muss ein angemessener Betrag für den Lebensunterhalt verbleiben.
- Überschüsse werden an die Gläubiger verteilt.
3. Wirtschaftliche Tragfähigkeit der Selbstständigkeit
Die geplante Selbstständigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein. Das bedeutet, dass die Einnahmen die Betriebskosten decken und gleichzeitig einen Beitrag zur Insolvenzmasse leisten können.
Welche Einnahmen dürfen behalten werden?
Wie bei Arbeitnehmern steht auch Selbstständigen ein pfändungsfreier Betrag zu, der zur Deckung der Grundbedürfnisse dient. Dieser Freibetrag orientiert sich an der Pfändungstabelle.
- Betriebsausgaben werden vom Gewinn abgezogen, bevor die pfändbare Summe berechnet wird.
- Der pfändungsfreie Betrag wird individuell vom Insolvenzgericht festgelegt.
Vorteile und Herausforderungen der Selbstständigkeit in der Insolvenz
Vorteile:
- Flexibilität: Sie können Ihre Einnahmen selbst steuern und erhöhen.
- Zukunftsperspektive: Die Selbstständigkeit bietet die Möglichkeit, nach der Insolvenz schneller wirtschaftlich wieder Fuß zu fassen.
- Erhalt der Tätigkeit: Wenn Sie bereits selbstständig sind, können Sie Ihre Firma in der Regel weiterführen.
Herausforderungen:
- Pfändung der Einnahmen: Ein Teil Ihrer Einnahmen fließt direkt in die Insolvenzmasse.
- Bürokratie: Der Insolvenzverwalter und das Gericht müssen regelmäßig über Ihre Einnahmen und Ausgaben informiert werden.
- Eingeschränkte Kreditwürdigkeit: Neue Kredite für Ihre Selbstständigkeit zu bekommen, ist nahezu unmöglich.
Wie kann ich meine Selbstständigkeit schützen?
Wenn Sie während der Insolvenz selbstständig sind oder werden möchten, können folgende Maßnahmen helfen, Ihre Einnahmen zu schützen:
- Exakte Buchführung: Führen Sie eine lückenlose Dokumentation Ihrer Einnahmen und Ausgaben, um Probleme mit dem Insolvenzverwalter zu vermeiden.
- P-Konto für private Einnahmen: Richten Sie ein Pfändungsschutzkonto ein, um Ihren persönlichen Freibetrag zu sichern.
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte als Selbstständiger in der Insolvenz zu wahren.
Was passiert nach der Restschuldbefreiung?
Nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens stehen Sie finanziell wieder auf eigenen Beinen. Ihre Restschuldbefreiung bedeutet, dass die meisten Schulden erlassen wurden. Die Selbstständigkeit kann Ihnen dann helfen, schnell wieder wirtschaftlich unabhängig zu werden.
Wie unterstützt die Schuldnerberatung Brandt bei der Selbstständigkeit in der Insolvenz?
Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Selbstständigkeit in der Privatinsolvenz geht. Wir bieten Ihnen:
- Individuelle Beratung: Wir analysieren Ihre finanzielle Situation und prüfen die Tragfähigkeit Ihrer Selbstständigkeit.
- Begleitung durch das Insolvenzverfahren: Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter und helfen, Ihre Einnahmen zu schützen.
- Zukunftsplanung: Gemeinsam entwickeln wir Strategien, wie Sie nach der Insolvenz erfolgreich wirtschaften können.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie planen, sich während der Privatinsolvenz selbstständig zu machen, oder Unterstützung bei anderen finanziellen Fragen benötigen, stehen Ihnen die Experten der Schuldnerberatung Brandt zur Seite. Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20 und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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