Unternehmensbewertung – Bei einer Scheidung stellt die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine besondere Herausforderung dar. Da der Gesetzgeber keine spezifischen Vorgaben zur Ermittlung des Unternehmenswerts macht, obliegt es den Gerichten, unter Hinzuziehung von Sachverständigen, eine angemessene Bewertungsmethode auszuwählen. Ziel ist es, den „vollen, wirklichen“ Wert des Unternehmens zu bestimmen.
Methoden der Unternehmensbewertung
Es existieren verschiedene Verfahren zur Bewertung eines Unternehmens, die je nach Einzelfall angewendet werden können:
- Substanzwertmethode: Diese Methode fokussiert auf die materiellen Vermögenswerte des Unternehmens, wie Anlage- und Umlaufvermögen. Sie ermittelt den Wert, den ein fiktiver Käufer für die Reproduktion des Unternehmens aufwenden müsste. Da hierbei lediglich vergangenheitsbezogene Werte berücksichtigt werden, eignet sich diese Methode vor allem für Unternehmen mit hohem Sachvermögen.
- Ertragswertmethode: Hierbei steht die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens im Vordergrund. Anhand prognostizierter Gewinne über einen bestimmten Zeitraum wird der Unternehmenswert berechnet. Diese Methode ist besonders geeignet für Dienstleistungsunternehmen oder solche mit immateriellen Werten.
- Liquidationsmethode: Diese Methode bestimmt den Wert des Unternehmens anhand des Erlöses, der bei einer Auflösung erzielt würde. Sie stellt somit die absolute Wertuntergrenze dar und wird angewendet, wenn eine Fortführung des Unternehmens nicht geplant ist.
- Modifizierte Ertragswertmethode: Speziell bei freiberuflichen Praxen oder inhabergeführten Unternehmen wird diese angepasste Methode verwendet. Sie berücksichtigt nur die Ertragskraft, die unabhängig von der Person des Inhabers auf einen Nachfolger übertragbar ist.
Abzüge beim Firmenwert
Bei der Bewertung des Unternehmenswerts können bestimmte Abzüge vorgenommen werden, beispielsweise für latente Steuern oder persönliche Arbeitsleistungen des Inhabers, die nicht auf einen Nachfolger übertragbar sind. Diese Abzüge mindern den ermittelten Unternehmenswert entsprechend.
Praxistipp – Unternehmensbewertung
Angesichts der Komplexität und der potenziellen Unsicherheiten bei der Unternehmensbewertung im Scheidungsfall ist es ratsam, bereits vor der Eheschließung oder während der Ehe durch einen Ehevertrag klare Regelungen zu treffen. So kann beispielsweise Gütertrennung vereinbart oder der Zugewinnausgleich modifiziert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Fazit
Die Bewertung von Unternehmen im Rahmen des Zugewinnausgleichs erfordert eine sorgfältige Auswahl der geeigneten Bewertungsmethode, die den individuellen Gegebenheiten des Unternehmens gerecht wird. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann dabei helfen, klare Vereinbarungen zu treffen und somit Unsicherheiten im Scheidungsfall zu minimieren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Brandt steht Ihnen mit ihrer Expertise im Familienrecht zur Seite und berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Unternehmensbewertung bei Scheidung und Zugewinnausgleich.