Urlaubsgeld und Pfändung – Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber gewährt Ihnen ein zusätzliches Urlaubsgeld – ein finanzieller Bonus, der Ihre wohlverdiente Auszeit versüßen soll. Doch was passiert, wenn Gläubiger an Ihrem Einkommen interessiert sind? Ist dieses Extra vor Pfändungen sicher?
Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
Zunächst ist es wichtig, zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld zu unterscheiden. Das Urlaubsentgelt ist der reguläre Lohn, den Sie während Ihres Urlaubs erhalten – quasi Ihr normales Gehalt. Dieses Entgelt ist pfändbar, da es als Teil Ihres regelmäßigen Einkommens gilt.
Gesetzliche Regelung zur Unpfändbarkeit von Urlaubsgeld
Das zusätzlich zum Gehalt gezahlte Urlaubsgeld hingegen fällt unter die Sonderzahlungen. Laut § 850a Nr. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) sind solche Bezüge unpfändbar, sofern sie den „Rahmen des Üblichen“ nicht übersteigen. Das bedeutet, dass Ihr Urlaubsgeld in der Regel vor Pfändungen geschützt ist.
Wann ist Urlaubsgeld dennoch pfändbar?
Doch Vorsicht: Überschreitet das Urlaubsgeld den üblichen Rahmen, kann es teilweise pfändbar sein. Maßgeblich ist hierbei, was in vergleichbaren Unternehmen oder Branchen als üblich gilt. Sollte Ihr Urlaubsgeld deutlich höher ausfallen als der Branchendurchschnitt, könnte der übersteigende Betrag von Gläubigern beansprucht werden.
Urlaubsgeld und Pfändung – Praktischer Tipp für Schuldner
Nutzen Sie Ihr Urlaubsgeld weise. Gönnen Sie sich eine kostengünstige Erholung, um neue Energie zu tanken, und verwenden Sie den restlichen Betrag zur Schuldentilgung oder als finanziellen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben.
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Fazit – Urlaubsgeld und Pfändung
Zusammenfassend ist das zusätzlich gezahlte Urlaubsgeld in der Regel vor Pfändungen geschützt, solange es den üblichen Rahmen nicht übersteigt. Es bietet Schuldnern somit eine wertvolle finanzielle Unterstützung in schwierigen Zeiten.
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