Verbraucherinsolvenzverfahren: Ablauf und Auswirkungen

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, sich innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von ihren Schulden zu befreien und einen finanziellen Neuanfang zu starten. In diesem Beitrag erläutern wir detailliert den Ablauf, die Voraussetzungen sowie die Auswirkungen eines solchen Verfahrens.

Voraussetzungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren

Um ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Natürliche Person: Der Antragsteller darf kein selbstständiger Unternehmer sein.
  • Erfolglose außergerichtliche Einigung: Vor Antragstellung muss ein Versuch unternommen worden sein, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Dieser Versuch muss dokumentiert und von einer geeigneten Stelle, wie beispielsweise einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt, bescheinigt werden.

Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Das Verfahren gliedert sich in mehrere Phasen:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch: Zunächst wird versucht, mit den Gläubigern eine einvernehmliche Lösung zur Schuldenbereinigung zu finden. Scheitert dieser Versuch, kann das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden.
  2. Antragstellung beim Insolvenzgericht: Der Schuldner stellt einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Restschuldbefreiung. Dem Antrag sind die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch sowie ein Schuldenbereinigungsplan beizufügen.
  3. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Das Gericht prüft, ob ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan umgesetzt werden kann. Stimmen die Gläubiger diesem Plan nicht zu, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet.
  4. Insolvenzverfahren: Ein Treuhänder wird eingesetzt, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet. Ziel ist es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen.
  5. Wohlverhaltensphase: Diese Phase dauert in der Regel drei Jahre. Während dieser Zeit ist der Schuldner verpflichtet, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abzuführen und bestimmten Obliegenheiten nachzukommen, wie beispielsweise der Aufnahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit.
  6. Restschuldbefreiung: Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung. Mit der Erteilung werden die verbleibenden Schulden erlassen.

Auswirkungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Die Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens hat sowohl positive als auch negative Konsequenzen:

Vorteile:

  • Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Mit Eröffnung des Verfahrens sind individuelle Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger unzulässig.
  • Schuldenfreiheit nach drei Jahren: Seit der Reform im Jahr 2020 können Schuldner bereits nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.

Nachteile:

  • Einschränkungen während der Wohlverhaltensphase: Der Schuldner muss den pfändbaren Teil seines Einkommens abtreten und bestimmten Verpflichtungen nachkommen.
  • Erschwerte Kreditaufnahme: Einträge in Auskunfteien wie der SCHUFA können die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Schulden, wie beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen oder Geldstrafen, nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Brandt in Bad Doberan zur Verfügung. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, den bestmöglichen Weg aus der Schuldenfalle zu finden.

Bei Fragen zum Insolvenzplanverfahren besuchen Sie unsere Seite www.insolvenzplan-einfach.de.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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