Der Versorgungsausgleich dient dazu, die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern gerecht aufzuteilen. Dies soll sicherstellen, dass beide Partner im Alter finanziell abgesichert sind, insbesondere wenn einer von ihnen während der Ehe weniger erwerbstätig war, beispielsweise aufgrund von Kindererziehung oder Haushaltsführung.
Möglichkeiten des Verzichts auf den Versorgungsausgleich
Ehepartner haben die Möglichkeit, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
- Ehevertrag: Bereits vor oder während der Ehe können die Partner in einem notariell beurkundeten Ehevertrag den Verzicht auf den Versorgungsausgleich festlegen. Wichtig ist hierbei, dass beide Parteien umfassend über die Konsequenzen informiert sind und der Verzicht fair gestaltet ist.
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Im Zuge eines Scheidungsverfahrens können die Ehegatten eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen, in der sie den Verzicht auf den Versorgungsausgleich erklären. Auch diese Vereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung oder kann vor Gericht protokolliert werden.
Voraussetzungen und Grenzen des Verzichts
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist nicht uneingeschränkt möglich. Das Familiengericht prüft stets, ob der Verzicht sittenwidrig ist, insbesondere wenn eine erhebliche Benachteiligung eines Ehepartners droht. Ein Verzicht kann unwirksam sein, wenn er gegen die guten Sitten verstößt oder ein Partner unangemessen benachteiligt wird. Zudem ist der Verzicht in der Regel nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde.
Wann entfällt der Versorgungsausgleich automatisch?
In bestimmten Fällen wird der Versorgungsausgleich von vornherein nicht durchgeführt:
- Kurze Ehedauer: Hat die Ehe bis zur Einreichung des Scheidungsantrags nicht länger als drei Jahre gedauert, findet der Versorgungsausgleich nur auf ausdrücklichen Antrag eines Ehepartners statt.
- Ausländische Staatsangehörigkeit: Sind beide Ehepartner Ausländer oder leben beide im Ausland, kann der Versorgungsausgleich unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Fazit
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, sollte jedoch sorgfältig geprüft werden. Es ist essenziell, die langfristigen finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass keine der Parteien unangemessen benachteiligt wird. Daher empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
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