Steuerschulden können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und Schuldner fragen sich oft, ob und wann diese Schulden verjähren. Die Rechtslage in Deutschland regelt die Verjährung von Steuerschulden klar und bestimmt dabei nicht nur, wann der Anspruch des Staates auf Zahlung erlischt, sondern auch unter welchen Bedingungen die Verjährungsfrist gehemmt wird. In diesem Beitrag erklärt die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt, wie die Verjährung von Steuerschulden funktioniert und welche Möglichkeiten Sie als Schuldner haben.
Die Verjährungsfrist bei Steuerschulden
Steuerschulden verjähren in der Regel nach fünf Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Finanzamt die Steuer festsetzt. Das bedeutet: Wenn die Steuer im Jahr 2023 festgesetzt wurde, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2023 zu laufen und endet am 31. Dezember 2028.
Wichtige Ausnahmen:
- Festsetzungsverjährung:
Bevor die Verjährungsfrist der Zahlungspflicht beginnt, gibt es zunächst die sogenannte Festsetzungsverjährung. Diese beträgt für Steuerforderungen in der Regel vier Jahre, kann sich aber in bestimmten Fällen, wie etwa bei Steuerhinterziehung, auf zehn Jahre verlängern. - Hemmung der Verjährung:
Unter bestimmten Umständen kann die Verjährungsfrist gehemmt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn:- ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird,
- Ratenzahlungen vereinbart wurden, oder
- der Schuldner mit dem Finanzamt über die Zahlung verhandelt.
- Neubeginn der Verjährung:
Wenn eine Amtshandlung zur Durchsetzung der Steuerschuld erfolgt, beispielsweise eine Pfändung, beginnt die Verjährungsfrist von vorne.
Auswirkungen der Verjährung
Wenn Steuerschulden verjähren, darf das Finanzamt die Forderungen nicht mehr eintreiben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Schulden automatisch gelöscht werden. Der Steuerpflichtige muss sich aktiv auf die Verjährung berufen, andernfalls kann das Finanzamt weiterhin versuchen, die Forderung durchzusetzen.
Möglichkeiten für Schuldner
Für Schuldner, die mit hohen Steuerschulden konfrontiert sind, gibt es verschiedene Wege, um die finanzielle Belastung zu reduzieren oder abzuwenden:
- Ratenzahlungen:
Das Finanzamt zeigt sich in vielen Fällen gesprächsbereit und akzeptiert eine Ratenzahlung, um die Steuerschuld schrittweise abzubauen. - Stundung:
Eine Stundung ist eine Möglichkeit, die Fälligkeit der Zahlung aufzuschieben. Dies setzt jedoch voraus, dass der Schuldner seine finanzielle Notlage nachweisen kann. - Insolvenzverfahren:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Steuerschulden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geregelt werden. Insbesondere bei älteren Forderungen besteht die Chance, dass diese nach Ablauf der Wohlverhaltensphase erlassen werden. - Prüfung der Verjährung:
Eine genaue Prüfung der Verjährungsfristen durch einen Experten kann hilfreich sein, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Unterstützung durch die Schuldnerberatung
Die Verjährung von Steuerschulden ist ein komplexes Thema, das eine genaue Prüfung der individuellen Situation erfordert. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt hilft Ihnen dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und unrechtmäßige Forderungen abzuwehren.
Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung der Verjährungsfristen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Finanzamt
- Beratung zu Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen
- Begleitung bei Insolvenzanträgen
Fazit
Die Verjährung von Steuerschulden bietet Schuldnern eine Chance, sich von alten Forderungen zu befreien. Doch die gesetzlichen Regelungen sind komplex, und in vielen Fällen wird die Verjährung durch Amtshandlungen des Finanzamts gehemmt. Eine professionelle Beratung kann helfen, die eigenen Rechte zu wahren und eine langfristige Lösung zu finden.
Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie Fragen zur Verjährung von Steuerschulden haben, stehen die kompetenten Ansprechpartner der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt Ihnen jederzeit zur Verfügung. Rufen Sie uns unter 03 82 03 / 74 50 20 an, um Ihre Situation zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
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