Warum die Pfändungstabelle nur bedingt nutzbar ist – Welcher Teil des Lohnes ist unpfändbar? Ein Leitfaden

Die Pfändungstabelle gibt auf den ersten Blick klare Antworten darauf, welcher Teil des Einkommens gepfändet werden kann. Doch in der Praxis zeigt sich, dass sie nur bedingt anwendbar ist. Viele Schuldner sind überrascht, welche Ausnahmen es gibt und wie sich die Pfändungsfreigrenzen tatsächlich auf ihren Lohn auswirken. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, Klarheit über Ihre unpfändbaren Einkommensanteile zu gewinnen.

Die Pfändungstabelle: Ein Überblick

Die Pfändungstabelle wird regelmäßig angepasst und gibt an, welcher Teil des Einkommens abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen und der Höhe des Einkommens unpfändbar ist. Sie schafft zwar Transparenz, kann aber in besonderen Fällen an ihre Grenzen stoßen.

Unpfändbare Anteile des Einkommens

Laut Pfändungstabelle bleibt ein bestimmter Grundbetrag des Einkommens stets unpfändbar. Je mehr Unterhaltsverpflichtungen bestehen, desto höher ist dieser unpfändbare Anteil. Zu den unpfändbaren Einkommensteilen gehören:

  • Sozialleistungen (z. B. Kindergeld)
  • Renten für Schwerbeschädigte
  • Aufwendungen für eine angemessene Altersvorsorge

Sonderzahlungen und andere Ausnahmefälle

Nicht nur das regelmäßige Gehalt ist pfändbar, sondern auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni können in manchen Fällen teilweise gepfändet werden. Allerdings gibt es hier ebenfalls unpfändbare Anteile, wie beispielsweise ein gesetzlich festgelegter Freibetrag für Weihnachtsgeld.

Warum die Pfändungstabelle nur bedingt nutzbar ist

Obwohl die Pfändungstabelle eine wertvolle Orientierung bietet, lässt sie bestimmte Sonderfälle außer Acht. So können Gerichte individuelle Entscheidungen treffen, die von den standardisierten Werten der Tabelle abweichen. Auch bei Selbstständigen und Personen mit unregelmäßigem Einkommen greifen die Regelungen oft nicht ohne weiteres.

Ein Anwalt kann helfen

Die Pfändungstabelle mag zwar einen ersten Überblick bieten, doch eine individuelle Rechtsberatung ist oft unerlässlich, um alle Aspekte Ihrer Situation zu berücksichtigen. Wenn Sie unsicher sind, welcher Teil Ihres Einkommens tatsächlich unpfändbar ist, kontaktieren Sie uns. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren.

Hinweis: Bei Fragen erreichen Sie uns unter 038203-7450-20. Unsere kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung. Oder senden Sie uns Ihre Kontaktdaten über das Kontaktformular, und wir melden uns zu einem unverbindlichen Informationsgespräch zurück.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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