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Was ist die Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren?

Die Wohlverhaltensphase ist ein zentraler Bestandteil des Insolvenzverfahrens und der letzte Schritt auf dem Weg zur Restschuldbefreiung. Für viele Schuldner ist sie die wichtigste Phase, da sie entscheidend darüber ist, ob sie am Ende des Verfahrens schuldenfrei in einen finanziellen Neuanfang starten können. Doch was bedeutet die Wohlverhaltensphase genau, welche Pflichten sind damit verbunden, und wie können Sie sicherstellen, dass Sie diese Phase erfolgreich abschließen?

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt erläutert Ihnen, was Sie über die Wohlverhaltensphase wissen müssen und wie wir Sie auf diesem Weg unterstützen können.


Definition der Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase beginnt mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Das bedeutet, dass das eigentliche Verfahren abgeschlossen ist und keine weiteren Vermögenswerte des Schuldners mehr verwertet werden. Nun obliegt es dem Schuldner, während dieser Phase bestimmte gesetzliche Pflichten einzuhalten, um am Ende die Restschuldbefreiung zu erhalten.

Dauer der Wohlverhaltensphase:

  • Seit der Reform des Insolvenzrechts beträgt die Wohlverhaltensphase in der Regel drei Jahre.
  • In Ausnahmefällen (z. B. bei älteren Verfahren oder bei Erfüllung zusätzlicher Bedingungen) kann die Dauer abweichen.
  • fünf Jahre beträgt sie, wenn nach 2020 ein zweites Insolvenzverfahren durchgeführt wird mit Restschuldbefreiung

Welche Pflichten hat der Schuldner in der Wohlverhaltensphase?

Damit die Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase gewährt wird, muss der Schuldner eine Reihe von Pflichten erfüllen:

  1. Abtretung des pfändbaren Einkommens:
    Der Schuldner ist verpflichtet, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter oder Treuhänder abzuführen. Dieser Betrag wird an die Gläubiger verteilt.
  2. Meldung von Änderungen:
    Der Schuldner muss dem Insolvenzverwalter wesentliche Änderungen seiner finanziellen oder persönlichen Situation mitteilen, z. B.:
    • Wechsel des Arbeitsplatzes
    • Gehaltserhöhungen oder Boni
    • Erbschaften oder Schenkungen
  3. Keine neuen Schulden:
    Während der Wohlverhaltensphase ist es wichtig, keine neuen Schulden zu machen, die das Verfahren gefährden könnten.
  4. Pflicht zur Erwerbstätigkeit:
    Der Schuldner muss einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich nachweislich um Arbeit bemühen.

Was passiert bei Verstößen?

Wenn der Schuldner gegen die Pflichten der Wohlverhaltensphase verstößt, können die Gläubiger einen Antrag stellen, die Restschuldbefreiung zu versagen. Mögliche Gründe hierfür sind:

  • Verschweigen von Einkommen oder Vermögen: Wenn der Schuldner zusätzliche Einkünfte nicht meldet.
  • Verweigerung einer angemessenen Arbeit: Wenn der Schuldner bewusst keine Anstellung sucht oder eine Tätigkeit ablehnt.
  • Unrechtmäßige Vermögensverlagerungen: Sollten Vermögenswerte beiseitegeschafft oder unrechtmäßig Dritten übertragen werden.

Ein solcher Antrag führt jedoch nicht automatisch zur Ablehnung der Restschuldbefreiung. Jeder Fall wird individuell geprüft.


Die Vorteile der Wohlverhaltensphase

Trotz der Pflichten bietet die Wohlverhaltensphase auch Vorteile:

  • Rechtlicher Schutz: Während dieser Phase sind die Gläubiger weiterhin an das Insolvenzverfahren gebunden und können keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
  • Schritt in die finanzielle Freiheit: Nach erfolgreichem Abschluss werden die verbleibenden Schulden erlassen, und der Schuldner erhält die Chance auf einen Neuanfang.
  • Klarheit und Struktur: Durch die festen Regeln des Verfahrens wissen Schuldner, was auf sie zukommt und welche Schritte erforderlich sind.

Tipps für eine erfolgreiche Wohlverhaltensphase

Um die Wohlverhaltensphase erfolgreich zu durchlaufen, sollten Schuldner folgende Punkte beachten:

  1. Lückenlose Kommunikation:
    Halten Sie den Kontakt zu Ihrem Insolvenzverwalter und melden Sie Änderungen frühzeitig.
  2. Dokumentation:
    Führen Sie Nachweise über Ihre Bemühungen zur Arbeitssuche oder über Einkommensveränderungen.
  3. Budgetplanung:
    Auch wenn ein Teil Ihres Einkommens abgetreten wird, ist es wichtig, die verbleibenden Mittel sinnvoll zu verwalten.
  4. Professionelle Beratung:
    Lassen Sie sich von Experten begleiten, um Fehler zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie alle Vorgaben einhalten.

Unterstützung durch die Schuldnerberatung Brandt

Die Wohlverhaltensphase kann für viele Schuldner eine Herausforderung darstellen. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen in dieser Phase mit Rat und Tat zur Seite. Unsere erfahrenen Berater und Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Pflichten zu erfüllen und mögliche Stolpersteine zu umgehen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Detaillierte Beratung zu Ihren Rechten und Pflichten in der Wohlverhaltensphase
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
  • Hilfe bei der Dokumentation Ihrer Bemühungen
  • Begleitung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung

Fazit

Die Wohlverhaltensphase ist der entscheidende Schritt auf dem Weg zur Restschuldbefreiung. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung können Sie diese Phase erfolgreich meistern und in eine schuldenfreie Zukunft starten.


Kontaktieren Sie uns bei Fragen!

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite. Bei Fragen zur Wohlverhaltensphase oder zum Insolvenzverfahren helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20 und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch!

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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