Rechtsanwalt für Insolvenzrecht -Rechtsanwältin Brandt – Expertin und zugelassene Fachanwältin für Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Firmeninsolvenz

Was ist eine Restschuldbefreiung? – Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Die Restschuldbefreiung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Insolvenzrechts und bietet eine zweite Chance für Menschen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Sie stellt sicher, dass nach einer festgelegten Frist die verbleibenden Schulden erlassen werden, sodass Betroffene wieder wirtschaftlich Fuß fassen können. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie die Befreiung von der Restschuld funktioniert, wer dafür infrage kommt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um davon zu profitieren.

Ziel und Zweck der Restschuldbefreiung

Das Ziel der Restschuldbefreiung ist es, überschuldeten Personen einen finanziellen Neuanfang zu ermöglichen. Sie bietet Schuldnern die Chance, nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens schuldenfrei zu sein. Sobald die Befreiung von der Restschuld erteilt wurde, entfallen sämtliche Forderungen, die bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass der Schuldner während des Verfahrens seinen Verpflichtungen nachkommt.

Wer kann eine Restschuldbefreiung beantragen?

Grundsätzlich steht die Restschuldbefreiung allen natürlichen Personen offen, die ein Insolvenzverfahren durchlaufen. Dazu gehören Privatpersonen ebenso wie ehemals Selbstständige. Unternehmen und juristische Personen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften sind von der Befreiung von der Restschuld ausgenommen.

Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung

Damit eine Restschuldbefreiung erteilt werden kann, müssen während der sogenannten Wohlverhaltensphase bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Der Schuldner muss in dieser Zeit unter anderem:

  • Seinen pfändbaren Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten,
  • Einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich aktiv um eine solche bemühen,
  • Den Gläubigern vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über sein Vermögen und Einkommen machen.

Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel drei Jahre, in denen der Schuldner nachweisen muss, dass er sich redlich bemüht, seine wirtschaftliche Situation zu verbessern.

Ablauf des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren beginnt mit einem Antrag des Schuldners beim zuständigen Insolvenzgericht. Nach Eröffnung des Verfahrens wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Vermögen des Schuldners sichtet und verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen. Während des Verfahrens ist der Schuldner verpflichtet, eng mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten und seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Restschuldbefreiung wird in der Regel am Ende der Wohlverhaltensphase erteilt, sofern der Schuldner seinen Pflichten nachgekommen ist.

Welche Schulden werden von der Restschuldbefreiung erfasst?

Die Restschuldbefreiung bezieht sich auf alle Schulden, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Ausgenommen von der Befreiung von der Restschuld sind jedoch Verbindlichkeiten aus Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Unterhaltsschulden, welche bewusst nicht gezahlt wurden, sowie Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen. Diese bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen.

Welche Pflichten hat der Schuldner während der Wohlverhaltensphase?

Während der Wohlverhaltensphase ist der Schuldner verpflichtet, jeden zumutbaren Job anzunehmen und seine pfändbaren Einkommensanteile abzuführen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann ihm die Restschuldbefreiung verwehrt werden. Zudem darf er keine unangemessenen neuen Schulden machen und muss sämtliche Veränderungen seiner finanziellen Situation unverzüglich dem Insolvenzverwalter mitteilen. Die Wohlverhaltensphase ist eine Bewährungszeit, in der sich der Schuldner kooperativ und redlich verhalten muss, um von der Restschuldbefreiung zu profitieren.

Verkürzte Verfahrensdauer

Seit einigen Jahren gibt es für Schuldner die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren auf drei Jahre zu verkürzen. Die Restschuldbefreiung kann also bereits nach drei Jahren gewährt werden.

Welche Folgen hat die Restschuldbefreiung?

Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung werden die restlichen Schulden des Schuldners erlassen. Der Schuldner ist somit schuldenfrei und kann einen wirtschaftlichen Neuanfang wagen. Die erlassenen Schulden können nicht mehr eingefordert werden, und der Schuldner muss sich nicht mehr um die Begleichung alter Forderungen kümmern. Allerdings ist die Restschuldbefreiung für die Gläubiger nicht immer vorteilhaft, da sie möglicherweise nur einen Teil oder gar nichts von ihren Forderungen zurückerhalten.

Fazit

Die Restschuldbefreiung bietet überschuldeten Personen die Möglichkeit, nach einer Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu wagen. Es handelt sich um einen zentralen Baustein des deutschen Insolvenzrechts, der Menschen in schwierigen finanziellen Situationen helfen soll, einen Ausweg aus der Schuldenfalle zu finden.

Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner im Bereich Schuldenbereinigung und Insolvenzverfahren unter der Telefonnummer 038203/745020 zur Verfügung. Alternativ können Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular hinterlassen, und wir rufen Sie umgehend zurück.

Wie hoch schätzen Sie Ihre Schulden?

Wie hoch ist Ihr aktuelles Nettoeinkommen?

Wie vielen Personen schulden Sie Geld? (Anzahl der Gläubiger)

Fast geschafft!
Damit wir mit Ihnen das Ergebnis Ihrer Schuldenanalyse besprechen können,
benötigen wir bitte Ihre Kontaktdaten.

Weitere Themen

Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

Kontakt