Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Insolvenzrecht, Kontopfändungen und Gläubigervergleiche

Was passiert, wenn die Privatinsolvenz abgelehnt wird?

Was passiert, wenn die Privatinsolvenz abgelehnt wird? – Die Privatinsolvenz ist für viele überschuldete Personen der letzte Ausweg, um schuldenfrei durchzustarten. Doch was viele nicht wissen: Auch ein Antrag auf Privatinsolvenz kann abgelehnt werden. Aber was passiert in so einem Fall? Welche Möglichkeiten bleiben? Und wie kann man sich vor einer Ablehnung schützen?

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt erklärt, was bei einer Ablehnung der Privatinsolvenz zu beachten ist – und wie Sie trotzdem einen Ausweg finden können.


Gründe für die Ablehnung der Privatinsolvenz

Ein Insolvenzgericht prüft jeden Antrag genau. Eine Ablehnung erfolgt in der Regel nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die häufigsten Gründe sind:

  • Unvollständiger oder fehlerhafter Antrag
  • Keine ordnungsgemäße Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs
  • Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
  • Versuchter Betrug oder bewusst falsche Angaben im Antrag
  • Bereits laufendes Insolvenzverfahren oder Sperrfrist nach vorheriger Insolvenz

Gerade formale Fehler oder eine mangelhafte Beratung führen oft dazu, dass ein Antrag abgelehnt wird – obwohl die eigentliche finanzielle Situation zur Eröffnung berechtigen würde.


Folgen einer Ablehnung

Wird der Antrag auf Privatinsolvenz abgelehnt, drohen erhebliche Konsequenzen:

  • 💥 Kein Pfändungsschutz: Ohne laufendes Insolvenzverfahren sind Lohn- oder Kontopfändungen weiterhin uneingeschränkt möglich.
  • Kein Neustart möglich: Die Aussicht auf Schuldenfreiheit nach sechs Jahren entfällt.
  • ⚖️ Gerichtskosten: Bereits angefallene Verfahrenskosten können beim Antragsteller hängen bleiben.
  • 🧾 Einträge bei der SCHUFA bleiben bestehen: Der Eintrag „Insolvenzantrag gestellt“ bleibt auch bei Ablehnung zunächst bestehen und kann sich negativ auf Bonität und Alltag auswirken.


Privatinsolvenz abgelehnt – Welche Alternativen gibt es?

Wenn die Privatinsolvenz abgelehnt wurde, heißt das nicht, dass Sie keine Chance mehr haben. Je nach Situation gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Neuen Antrag vorbereiten – fehlerfrei und vollständig

Ein abgelehnter Antrag kann nachgebessert und neu gestellt werden – idealerweise mit professioneller Unterstützung.

2. Insolvenzplanverfahren nutzen

Mit einem Insolvenzplan kann man sich schneller und flexibler entschulden – teilweise sogar ohne ein reguläres Verfahren. Weitere Infos finden Sie auf www.insolvenzplan-einfach.de

3. Vergleich mit Gläubigern aushandeln

Gerade bei wenigen Gläubigern kann ein außergerichtlicher Vergleich sinnvoller sein – vor allem wenn eine Einmalzahlung möglich ist.

4. Beratung suchen – frühzeitig!

Eine rechtzeitige Beratung durch Fachleute wie die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt kann Ablehnungen vermeiden und Alternativen aufzeigen.


Fazit: Privatinsolvenz abgelehnt ist nicht das Ende!

Auch wenn es im ersten Moment wie ein Rückschlag wirkt: Die Ablehnung einer Privatinsolvenz ist nicht das Ende Ihrer Entschuldung. Wichtig ist, jetzt nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aktiv eine Lösung zu suchen. Die Kanzlei Brandt unterstützt Sie dabei – kompetent, diskret und lösungsorientiert.


📞 Kostenlose Erstberatung:
Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20 oder nutzen Sie unsere Online-Beratung.

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Tipp: Für Kontopfändungsschutz auch ohne laufendes Insolvenzverfahren empfehlen wir:
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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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