Welche Insolvenzgründe gibt es? – In Deutschland existieren drei gesetzlich definierte Insolvenzgründe, die zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führen können: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Diese sind in den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt.
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist dies der Fall, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedienen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Zahlungsunfähigkeit vermutet wird, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, innerhalb von drei Wochen mindestens 90 % seiner fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten zum Fälligkeitszeitpunkt zu erfüllen. Dieser Insolvenzgrund ermöglicht es dem Schuldner, frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.
Überschuldung (§ 19 InsO)
Überschuldung betrifft hauptsächlich juristische Personen wie GmbHs oder AGs. Sie liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Für die Feststellung der Überschuldung ist eine Überschuldungsbilanz erforderlich, die das Verhältnis von Vermögen zu Verbindlichkeiten darstellt.
Häufige Ursachen für Insolvenzen
Die Gründe für Insolvenzen sind vielfältig und können sowohl externe als auch interne Faktoren umfassen. Häufige Ursachen sind:
- Wirtschaftliche Fehlentwicklungen: Fehlende strategische Planung, mangelhaftes Controlling oder Fehlinvestitionen können die finanzielle Stabilität eines Unternehmens beeinträchtigen.
- Verändertes Marktumfeld: Ein verschärfter Wettbewerb oder technologische Veränderungen können zu Umsatzrückgängen führen.
- Persönliche Schicksalsschläge: Bei Privatpersonen können Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung zu finanziellen Schwierigkeiten führen.
Rechtsfolgen bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes
Sobald ein Insolvenzgrund festgestellt wird, sind die Verantwortlichen eines Unternehmens verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Unterlassen sie dies, kann dies als Insolvenzverschleppung gewertet werden, was straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Fazit – Welche Insolvenzgründe gibt es?
Das frühzeitige Erkennen von Insolvenzgründen ist essenziell, um geeignete Maßnahmen zur Sanierung oder geordneten Abwicklung eines Unternehmens einzuleiten. Unternehmen sollten daher ihre finanzielle Situation kontinuierlich überwachen und bei Anzeichen einer Krise rechtzeitig fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Starten Sie hier Ihre kostenlose Schuldenanalyse: