Welche Schulden bleiben trotz Privatinsolvenz bestehen? Eine Privatinsolvenz ist für viele Menschen ein Ausweg aus der Schuldenfalle. Sie ermöglicht eine Restschuldbefreiung, bei der die meisten Verbindlichkeiten nach Abschluss des Verfahrens erlassen werden. Doch es gibt Schuldenarten, die von einer Privatinsolvenz nicht erfasst werden und somit bestehen bleiben. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schulden trotz Restschuldbefreiung weiter bestehen und wie Sie damit umgehen können.
Was bedeutet Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung ist das Ziel einer Privatinsolvenz. Nach einer festgelegten Zeit – in der Regel drei Jahre – werden dem Schuldner die restlichen Schulden erlassen. Dies bedeutet, dass Gläubiger keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen können. Doch nicht alle Schulden fallen unter diese Regelung.
Welche Schulden bleiben trotz Privatinsolvenz bestehen? -Schulden, die von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind
1. Bußgelder, Geldstrafen und ähnliche Forderungen
Verbindlichkeiten aus strafrechtlichen Verurteilungen, wie Geldstrafen oder Bußgelder, sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Sie müssen weiterhin beglichen werden, auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens.
2. Unterhaltsschulden
Schulden aus gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen – beispielsweise gegenüber Kindern oder dem Ex-Partner – bleiben bestehen, wenn sie vorsätzlich nicht erfüllt wurden. Dies betrifft vor allem rückständige Unterhaltszahlungen.
3. Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen
Wurden Schulden durch betrügerisches oder vorsätzlich schädigendes Verhalten verursacht (z. B. Betrug, Sachbeschädigung), können Gläubiger beantragen, dass diese Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen werden.
4. Steuerhinterziehung
Schulden, die aus einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung resultieren, sind ebenfalls nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Dies gilt jedoch nur, wenn das Verhalten des Schuldners nachweislich vorsätzlich war.
5. Studienkredite in bestimmten Fällen
In einigen Ländern können Studienkredite oder vergleichbare Forderungen trotz Privatinsolvenz weiter bestehen, abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Welche Schulden bleiben trotz Privatinsolvenz bestehen? Was tun, wenn solche Schulden bestehen?
Wenn Sie Schulden haben, die von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind, ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln:
1. Frühzeitige Beratung in Anspruch nehmen
Ein erfahrener Schuldnerberater oder Anwalt kann prüfen, welche Schulden von einer Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind, und Ihnen Strategien aufzeigen, wie Sie damit umgehen können.
2. Vergleichsangebote prüfen
Oft sind Gläubiger bereit, sich auf außergerichtliche Vergleiche einzulassen, um zumindest einen Teil der Forderungen zu erhalten.
3. Regelmäßige Zahlungen vereinbaren
Auch wenn die Schulden nicht erlassen werden, können Sie mit Gläubigern oft Ratenzahlungen vereinbaren, um die Forderungen Schritt für Schritt zu begleichen.
Besondere Herausforderungen bei Unterhaltsschulden und unerlaubten Handlungen
Schulden aus Unterhaltsverpflichtungen und vorsätzlichen unerlaubten Handlungen sind besonders problematisch. Hier können Gläubiger nachweisen, dass der Schuldner vorsätzlich gehandelt hat, was die Restschuldbefreiung verhindert. Ein erfahrener Anwalt kann helfen, solche Vorwürfe zu prüfen und gegebenenfalls anzufechten.
Was passiert mit den restlichen Schulden?
Für alle anderen Schuldenarten greift die Restschuldbefreiung. Dazu gehören:
- Kredite und Darlehen
- Rechnungen aus Kaufverträgen
- Mietschulden
- Forderungen von Energieversorgern
Diese Verbindlichkeiten werden nach Abschluss des Insolvenzverfahrens vollständig erlassen.
Welche Schulden bleiben trotz Privatinsolvenz bestehen? Wie hilft die Schuldnerberatung Brandt?
Die Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie während der gesamten Privatinsolvenz und darüber hinaus. Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung Ihrer Schulden: Wir analysieren Ihre finanzielle Situation und prüfen, welche Verbindlichkeiten von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen sind.
- Verhandlung mit Gläubigern: Wir setzen uns für faire Vereinbarungen ein und helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
- Begleitung im Insolvenzverfahren: Unsere Experten stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite und unterstützen Sie bei allen Formalitäten.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie unsicher sind, welche Schulden durch eine Privatinsolvenz erfasst werden oder wie Sie mit Gläubigern umgehen sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter 03 82 03 / 74 50 20 und lassen Sie sich in einem unverbindlichen Gespräch beraten.
Mit der Schuldnerberatung Brandt sind Sie auf der sicheren Seite – wir finden gemeinsam einen Weg aus der Schuldenfalle!
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