Welche Vorteile bietet ein Verfahren über den Insolvenzplan für ehemals Selbständige?

Das Verfahren über den Insolvenzplan stellt eine attraktive Möglichkeit dar, finanzielle Probleme schnell und effektiv zu lösen, insbesondere für ehemals Selbständige. Anders als bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren bietet das Verfahren über den Insolvenzplan flexible Gestaltungsmöglichkeiten, um Gläubigerforderungen zu regeln und eine wirtschaftliche Neuordnung zu erreichen. In diesem Beitrag beleuchtet die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt die Vorteile des Verfahrens über den Insolvenzplan für ehemals Selbständige und zeigt die wesentlichen Unterschiede zu anderen Verfahren auf.


Unterschiede zum Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist für Privatpersonen konzipiert, die keine selbständige Tätigkeit mehr ausüben. Es umfasst zwei entscheidende Schritte:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch:
    Schuldner sind verpflichtet, vor der Antragstellung einen außergerichtlichen Vergleich mit ihren Gläubigern zu versuchen. Diese Verhandlungen erfordern die Zustimmung aller beteiligten Gläubiger.
  2. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren:
    Scheitert der außergerichtliche Vergleich, folgt ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren. Auch hier ist die Zustimmung der Gläubiger erforderlich, wodurch sich der Prozess oft in die Länge ziehen kann.

Nachteile des Verbraucherinsolvenzverfahrens:

  • Verpflichtung zur Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs.
  • Oft langwierige Verhandlungen mit Gläubigern.
  • Wenig Flexibilität bei der Gestaltung von Lösungen.


Das Verfahren über den Insolvenzplan: Die bessere Option für ehemals Selbständige

Im Gegensatz zum Verbraucherinsolvenzverfahren bietet das Verfahren über den Insolvenzplan, das Teil der Regelinsolvenz ist, ehemals Selbständigen zahlreiche Vorteile:

  1. Keine Pflicht zum außergerichtlichen Vergleich:
    Anders als im Verbraucherinsolvenzverfahren ist im Insolvenzplanverfahren kein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich. Dies spart Zeit und verhindert, dass Schuldner von der Zustimmung aller Gläubiger abhängig sind.
  2. Flexibilität bei der Planerstellung:
    Der Insolvenzplan kann individuell gestaltet werden. Schuldner haben die Möglichkeit, ihren Gläubigern eine maßgeschneiderte Lösung anzubieten, die ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht.
  3. Direkte Verhandlungen im gerichtlichen Rahmen:
    Verhandlungen mit den Gläubigern finden ausschließlich im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens statt. Dadurch wird das Verfahren zentralisiert und effizienter gestaltet.
  4. Schneller wirtschaftlicher Neustart:
    Sobald der Insolvenzplan von den Gläubigern und dem Gericht genehmigt wurde, können Schuldner ihre Schulden geregelt hinter sich lassen. Dies ermöglicht einen schnelleren Neustart als die oft langwierige Wohlverhaltensphase im Verbraucherinsolvenzverfahren.
  5. Eingeschränkte Mitwirkungsrechte der Gläubiger:
    Im Insolvenzplanverfahren können Gläubiger, die dem Plan nicht zustimmen, unter bestimmten Bedingungen überstimmt werden (Mehrheitsprinzip). Dies erhöht die Erfolgsaussichten des Plans erheblich.


Für wen ist das Verfahren über den Insolvenzplan geeignet?

Das Verfahren über den Insolvenzplan ist insbesondere für ehemals Selbständige geeignet, die:

  • komplexe Schuldenstrukturen haben,
  • einen schnellen Abschluss des Verfahrens wünschen, oder
  • individuell verhandelbare Lösungen bevorzugen.

Ehemals Selbständige profitieren von der Möglichkeit, wirtschaftliche und persönliche Interessen in den Plan einzubringen und somit ihre Existenz nachhaltig zu sichern.


Unser Service für Sie

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt unterstützt Sie umfassend bei der Erstellung und Umsetzung eines Insolvenzplans. Unsere erfahrenen Experten helfen Ihnen:

  • Ihren individuellen Insolvenzplan zu erstellen,
  • Ihre Gläubiger professionell zu verhandeln,
  • den gerichtlichen Prozess effizient zu gestalten.

Weitere Informationen zu den Vorteilen und Details des Insolvenzplanverfahrens finden Sie auf unserer spezialisierten Website www.insolvenzplan-einfach.de. Dort erhalten Sie zusätzliche Beiträge rund um das Thema Insolvenzplanverfahren und können sich umfassend informieren.


Fazit

Das Insolvenzplanverfahren bietet ehemals Selbständigen eine flexible, effiziente und schnelle Möglichkeit, finanzielle Schwierigkeiten zu bewältigen. Es unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Verbraucherinsolvenzverfahren, vor allem durch den Wegfall des außergerichtlichen Vergleichs und die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten. Mit einem professionell erarbeiteten Insolvenzplan können Sie Ihre wirtschaftliche Zukunft sichern und einen Neuanfang starten.


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Haben Sie Fragen zum Insolvenzplanverfahren oder möchten Sie sich unverbindlich beraten lassen? Unsere kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen unter 03 82 03 / 74 50 20 gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre finanzielle Situation zu finden.

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Über RAIN Brandt

Rechtsanwältin Brandt – Expertin für Familienrecht, Scheidungen und Unterhaltsfragen

Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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