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Wucher: Was tun bei überhöhten Zinsen und Preisen?

Der Begriff Wucher bezieht sich auf Situationen, in denen Zinsen oder Preise in einem unverhältnismäßig hohen Ausmaß verlangt werden, das die Grenzen des Anstands überschreitet. Oftmals sind es Menschen in finanziellen Notlagen, die auf der Suche nach schnellen Lösungen Opfer solcher Praktiken werden. Der Wucherer nutzt die Schwäche des Betroffenen aus und verlangt überzogene Preise oder Zinsen, die im Vergleich zu marktüblichen Konditionen völlig unangebracht sind. Doch wie kann man sich gegen Wucher wehren? Und was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen?

Wann liegt Wucher vor?

Wucher liegt vor, wenn eine deutliche Diskrepanz zwischen der Leistung und der Gegenleistung besteht und zusätzlich eine schwächere Position der betroffenen Person ausgenutzt wird. Der § 138 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beschreibt dies genauer: Der Vertrag wird als sittenwidrig betrachtet, wenn der Wucherer bewusst die Zwangslage, den Leichtsinn oder die Unerfahrenheit des Betroffenen ausnutzt.

Beispiele für Wucher sind:

  • Kredite mit überhöhten Zinssätzen
  • Dienstleistungen zu unverschämten Preisen
  • Mietpreise, die weit über dem Durchschnitt der Region liegen

Wenn ein Vertrag als wucherisch erkannt wird, kann er unter bestimmten Umständen für nichtig erklärt werden.

Wie kann man sich gegen Wucher wehren?

Falls Sie den Verdacht haben, Opfer von Wucher geworden zu sein, sollten Sie in jedem Fall rechtlichen Rat einholen. Wichtig ist, dass Sie alle Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise aufbewahren, um später gegen den Wucherer vorgehen zu können.

Ein Anwalt kann die rechtliche Lage prüfen und gegebenenfalls Schritte einleiten, um den Vertrag für nichtig erklären zu lassen. In vielen Fällen führt dies dazu, dass überhöhte Zahlungen zurückgefordert werden können. Besonders bei Krediten mit übermäßigen Zinsen ist dies ein häufiger Weg, um sich gegen Wucher zur Wehr zu setzen.

Der rechtliche Rahmen für Wucher

Das deutsche Recht bietet Verbrauchern einen gewissen Schutz vor Wucher. Nach dem BGB ist ein Vertrag sittenwidrig und damit nichtig, wenn die Diskrepanz zwischen Leistung und Gegenleistung in einem groben Missverhältnis steht und der Wucherer eine Zwangslage oder Unerfahrenheit ausnutzt. Insbesondere im Bereich von Krediten und Mietverträgen kommt diese Regelung häufig zur Anwendung.

Was sollten Sie tun, wenn Sie davon betroffen sind?

Sollten Sie feststellen, dass Sie in eine Wucher-Falle geraten sind, gibt es mehrere Handlungsmöglichkeiten:

  1. Anwaltliche Beratung: Ein Anwalt kann prüfen, ob der Vertrag rechtlich anfechtbar ist.
  2. Vertrag anfechten: In vielen Fällen ist es möglich, den Vertrag wegen Wuchers für nichtig zu erklären.
  3. Rückforderung von Zahlungen: Sollten Sie bereits überhöhte Zahlungen geleistet haben, können diese möglicherweise zurückgefordert werden.

Unser Team von Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen dabei mit kompetenten Ansprechpartnern zur Seite. Wir haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit Wucher und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Fazit

Wucher ist eine ernstzunehmende Problematik, von der viele Menschen betroffen sind, die sich in schwierigen finanziellen Situationen befinden. Doch es gibt Wege, sich dagegen zur Wehr zu setzen und überhöhte Zahlungen zurückzufordern. Lassen Sie sich nicht von skrupellosen Geschäftsleuten ausnutzen – die rechtlichen Mittel stehen Ihnen zur Verfügung.

Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen Ihnen unsere kompetenten Ansprechpartner im Bereich Schuldenbereinigung und Insolvenzverfahren unter der Telefonnummer 038203/745020 gerne zur Verfügung. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen, und wir rufen Sie zeitnah zurück.

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Über RAIN Brandt

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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