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Zweite Privatinsolvenz: Ab wann ist sie möglich?

Einleitung: Zweite Chance nach der Insolvenz?

Zweite Privatinsolvenz – Viele Menschen denken nach einer überstandenen Privatinsolvenz, dass sie mit dem Thema endgültig abgeschlossen haben. Doch das Leben verläuft nicht immer planmäßig. Wer nach einer bereits durchlaufenen Privatinsolvenz erneut in finanzielle Schwierigkeiten gerät, stellt sich unweigerlich die Frage:
Ab wann kann ich eine zweite Privatinsolvenz anmelden?

Diese Frage ist rechtlich klar geregelt – doch es gibt wichtige Unterschiede, Fallstricke und vor allem Chancen. Wir von der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt klären auf.


Rechtliche Voraussetzungen für eine zweite Privatinsolvenz

Grundsätzlich: Ja, eine zweite Privatinsolvenz ist möglich!

Nach deutschem Insolvenzrecht ist es nicht ausgeschlossen, erneut Privatinsolvenz anzumelden. Es gibt jedoch Wartefristen, die darüber entscheiden, wann eine erneute Restschuldbefreiung überhaupt beantragt werden kann.


Die wichtigsten Fristen im Überblick

Fall Wann darf ich wieder Insolvenz anmelden?
Erste Insolvenz erfolgreich mit Restschuldbefreiung beendet Nach 10 Jahren ab der Erteilung der letzten Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung wurde versagt (z. B. wegen Obliegenheitsverletzungen) Eine neue Insolvenz ist sofort möglich, aber ohne erneute Restschuldbefreiung
Insolvenzverfahren wurde aufgehoben oder eingestellt ohne Restschuldbefreiung Frühestens nach 3 Jahren kann erneut die Restschuldbefreiung beantragt werden

Wichtig: Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der letzten Restschuldbefreiung, nicht mit dem Datum der Insolvenzeröffnung!


Was bedeutet das in der Praxis?

Wenn Ihre erste Privatinsolvenz zum Beispiel im Jahr 2015 mit einer Restschuldbefreiung abgeschlossen wurde, könnten Sie frühestens im Jahr 2025 erneut eine Privatinsolvenz mit Antrag auf Restschuldbefreiung einreichen.

Aber Achtung: Auch wenn Sie formal eine zweite Insolvenz anmelden dürfen, prüfen die Gerichte sehr genau, ob wiederholte Fehler vorliegen – etwa das absichtliche Eingehen von Schulden oder das Verbergen von Einkommen. Hier kann anwaltliche Unterstützung entscheidend sein.


Was tun, wenn die Schulden erneut überhandnehmen?

  • Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, bevor Inkassobriefe oder Kontopfändungen drohen.
  • Warten Sie nicht auf den Vollstreckungstitel – je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben Sie.
  • Prüfen Sie auch alternative Wege wie ein Insolvenzplanverfahren, das deutlich schneller abgeschlossen sein kann.


Unsere Empfehlung: Professionelle Hilfe frühzeitig in Anspruch nehmen

Die zweite Privatinsolvenz ist möglich – aber sie ist komplizierter und sensibler als die erste. Ohne anwaltliche Unterstützung riskieren Sie eine Ablehnung der Restschuldbefreiung oder ein langwieriges Verfahren.

Wir von der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt haben uns auf solche Fälle spezialisiert. Wir prüfen Ihre individuelle Ausgangslage und begleiten Sie rechtssicher, menschlich und lösungsorientiert.


Jetzt Kontakt aufnehmen:

📞 Telefon: 03 82 03 / 74 50 20
🌐 www.rain-brandt.de

Kostenlose Erstberatung möglich – Wir helfen Ihnen dabei, einen realistischen und rechtlich sicheren Weg aus der Schuldenfalle zu finden.


Tipp: Wenn Sie aktuell ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen, informieren Sie sich auch auf www.p-kontobescheinigung.de – dort können Sie schnell und einfach Ihre aktuelle Bescheinigung beantragen.

Wie hoch schätzen Sie Ihre Schulden?

Wie hoch ist Ihr aktuelles Nettoeinkommen?

Wie vielen Personen schulden Sie Geld? (Anzahl der Gläubiger)

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Die Kanzlei Brandt wurde 2004 von Rechtsanwältin Caroline Brandt in Güstrow gegründet, nachdem sie bereits Erfahrung in einer großen Kanzlei sammelte.

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