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Änderungen der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli: Was Sie wissen müssen

Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die jährlich zum 1. Juli stattfindenden Änderungen der Pfändungsfreigrenzen sowohl für den Lohn als auch für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Wir erläutern die Unterschiede zwischen diesen beiden wichtigen Begriffen und deren Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation.

Pfändungsfreigrenzen: Ein Überblick

Die Pfändungsfreigrenzen sind gesetzlich festgelegte Beträge, die einem Schuldner trotz Pfändung seines Einkommens oder Kontoguthabens zum Lebensunterhalt verbleiben müssen. Diese Freigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst, um den Lebenshaltungskosten und inflationsbedingten Veränderungen Rechnung zu tragen.

Pfändungsfreigrenzen für den Lohn

Die Pfändungsfreigrenzen für den Lohn sind die Beträge, die ein Arbeitnehmer trotz einer Lohnpfändung behalten darf. Diese Freigrenzen hängen von der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen und dem Nettoeinkommen ab. Zum Beispiel steigt der unpfändbare Betrag mit der Anzahl der zu versorgenden Kinder oder Ehepartner. Die Anpassung dieser Freigrenzen zum 1. Juli jedes Jahres erfolgt auf Basis gesetzlicher Vorgaben und wird regelmäßig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die aktuelle Pfändungstabelle 2024/2025 finden Sie hier.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ein P-Konto ist ein Girokonto, das speziellen Pfändungsschutz bietet. Der auf einem P-Konto geschützte Betrag entspricht dem sogenannten Grundfreibetrag, der sich ebenfalls jährlich zum 1. Juli ändert. Dieser Grundfreibetrag ermöglicht es dem Kontoinhaber, über ein bestimmtes monatliches Guthaben frei zu verfügen, unabhängig von Pfändungen durch Gläubiger. Zusätzlich können individuelle Freibeträge für Unterhaltspflichten oder besondere Bedürfnisse beim zuständigen Vollstreckungsgericht beantragt werden.

Die aktuellen Freigrenzen finden Sie auf unserer Internetseite für das Pfändungsschutzkonto: www.p-kontobescheinigung.de

Unterschied zwischen den Freigrenzen

1. Anwendungsbereich:

  • Lohnpfändung: Betrifft das Einkommen, das direkt vom Arbeitgeber gepfändet wird.
  • P-Konto: Betrifft das Guthaben auf dem Bankkonto des Schuldners.

2. Berechnungsgrundlage:

  • Lohnpfändung: Die Freigrenzen basieren auf dem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen.
  • P-Konto: Der Grundfreibetrag ist festgelegt und kann durch zusätzliche Freibeträge erweitert werden, abhängig von individuellen Umständen.

3. Anpassung und Veröffentlichung:

  • Lohnpfändung: Die Freigrenzen werden gesetzlich festgelegt und jährlich angepasst.
  • P-Konto: Der Grundfreibetrag wird ebenfalls jährlich angepasst und veröffentlicht, um den Schuldnern eine gewisse Planungssicherheit zu bieten.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie von einer Lohnpfändung betroffen sind, ist es wichtig zu wissen, welche Beträge Ihnen gesetzlich zustehen und wie sich diese jährlich ändern. Ein P-Konto bietet zusätzlichen Schutz und sorgt dafür, dass Sie über einen bestimmten monatlichen Betrag verfügen können, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei Fragen zur Lohnpfändung und zum P-Konto. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen, Ihre Rechte zu verstehen und zu nutzen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von zusätzlichen Freibeträgen und stehen Ihnen in allen rechtlichen Belangen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen, Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und Ihre Rechte zu schützen.