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Aufhebungsbeschluss und Wohlverhaltensphase: Ihre Rechte und Möglichkeiten bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt. Wir unterstützen Sie in allen Phasen des Insolvenzverfahrens und helfen Ihnen, Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und zu verbessern. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über den Aufhebungsbeschluss und die Weiterleitung in die Wohlverhaltensphase.

Was ist ein Aufhebungsbeschluss?

Ein Aufhebungsbeschluss ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Ende eines Insolvenzverfahrens erklärt. Dies kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie z.B. das vorhandene Vermögen ist verwertet oder dem Abschluss eines Insolvenzplans. Mit dem Aufhebungsbeschluss wird das Insolvenzverfahren offiziell beendet. Es schließt sich oft die Wohlverhaltensphase an.

 

Gründe für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzgericht kann das Verfahren aus mehreren Gründen aufheben:

  1. Erfüllung des Insolvenzplans: Wenn ein Schuldner und seine Gläubiger sich auf einen Plan einigen und dieser erfolgreich umgesetzt wird, kann das Verfahren beendet werden.
  2. Restschuldbefreiungsankündigung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase, diese schließt sich dem Insolvenzverfahren nach dessen Aufhebung an, und der Erfüllung aller Voraussetzungen kann der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit werden.
  3. Mangel an Insolvenzmasse: Wenn nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, kann das Verfahren eingestellt werden. Der Schuldner erhält dann keine Restschuldbefreiung.

 

Übergang in die Wohlverhaltensphase

Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens folgt oft die Wohlverhaltensphase, eine entscheidende Zeit für den Schuldner:

  • Dauer: Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel zwei Jahre, abhängig von den individuellen Umständen und dem Zeitpunkt des Antrags auf Restschuldbefreiung.
  • Verpflichtungen: Während dieser Phase muss der Schuldner seinen pfändbaren Einkommensanteil an den Treuhänder abtreten und bestimmte Obliegenheiten erfüllen, wie z.B. die Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
  • Ziel: Am Ende der Wohlverhaltensphase kann der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.

 

Unsere Leistungen für Sie

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt bietet umfassende Unterstützung in jeder Phase des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase:

  • Beratung und Aufklärung: Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten während des gesamten Verfahrens auf und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  • Verfahrenseröffnung: Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung Ihres Insolvenzantrags, um sicherzustellen, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind.
  • Begleitung durch die Wohlverhaltensphase: Wir helfen Ihnen, Ihre Verpflichtungen während der Wohlverhaltensphase zu erfüllen und stehen Ihnen bei allen Fragen und Problemen zur Seite.
  • Antrag auf Restschuldbefreiung: Wir beraten Sie bei der Beantragung der Restschuldbefreiung und begleiten Sie bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens.

 

Warum die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt?

Unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes Fachwissen machen uns zu Ihrem verlässlichen Partner in Insolvenzfragen. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und stehen Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie Ihre finanzielle Freiheit zurückgewinnen.

 

Kontaktieren Sie uns

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Plan zur Entschuldung.

 

Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt 

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Zum Thema Pfändungsschutzkontobescheinigung: www.p-kontobescheinigung.de
Zum Thema Insolvenzplan: www.insolvenzplan-einfach.de

 

Fazit

Der Aufhebungsbeschluss und die Wohlverhaltensphase sind entscheidende Schritte auf dem Weg zur finanziellen Freiheit. Mit der Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt können Sie sicherstellen, dass Sie gut informiert und vorbereitet sind, um diese Phasen erfolgreich zu durchlaufen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Situation zu klären und professionellen Beistand zu erhalten.