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Fortbildungspflichten der Rechtsanwälte

Fortbildungspflichten der Rechtsanwälte

Grundsätzlich soll sich jeder Anwalt, egal welches Fachgebiet er betreut, sei es Insolvenzrecht, sei es Familienrecht, regelmäßig fortbilden. Eine besondere Fortbildungspflicht besteht aber für Fachanwälte. Wenn jemand Fachanwalt für Insolvenzrecht ist, so muss er sich im Jahr mindestens 15 Stunden fortbilden. Über diese Stunden muss der Fachanwalt für Insolvenzrecht, es gilt aber auch für alle anderen Fachanwaltsbereiche, gegenüber der Rechtsanwaltskammer einen Nachweis führen.

Diese Fortbildung im Umfang von 15 Stunden muss jedes Jahr erfolgen.

Dies ermöglicht es den Rechtsanwälten in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen, z.B. Insolvenzrecht, ihr Wissen aufzufrischen und zu erweitern.

Ich habe zuletzt am 22.4.2024 an einer Fortbildung teilgenommen, die im Bereich Insolvenzrecht den Fokus auf den Bereich der Restschuldbefreiung gelegt hat. Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Restschuldbefreiung, wann sind Schulden von der Restschuldbefreiung nicht umfasst. Dies sind nämlich die so genannten Forderungen aus unerlaubter Handlung. Dies gilt aber ausdrücklich dann nicht, wenn es sich um eine geerbte Forderung aus unerlaubter Handlung handelt. Dann geht diese sehr wohl in einem Insolvenzverfahren unter. Meine Fortbildung hat sich auch mit dem Thema beschäftigt, welche Obliegenheiten, d.h. welche Verpflichtungen, der Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren und welche er dann in der Wohlverhaltensphase hat. Welche Versagungsmöglichkeiten gibt es.

Jede Fortbildung führt dazu, dass der sich fortbildende Anwalt entweder Wissen auffrischt oder in seinem Fachbereich, wie bei mir im Insolvenzrecht, Wissen dazu erwirbt.

Davor hatte ich die Möglichkeit mich am 5.3.2024 in den Bereich Arbeitseinkommen des Schuldners im Insolvenzverfahren fortzubilden. Dieses Thema ist ebenfalls sehr spannend, da es sich damit beschäftigt, was Einkommen in der Insolvenz ist, welche unterhaltsberechtigten Personen anders als in Zivilverfahren, im Insolvenzverfahren zu berücksichtigen sind und welche nicht. Was bei einer Abfindung, welche man für den Verlust eines Arbeitsverhältnisses erhält, zum Beispiel zu berücksichtigen ist.

Am 16.10.2023 habe ich mich im Bereich Insolvenzrecht fortgebildet, soweit es die Gläubigerrechte und Pflichten in einem Insolvenzverfahren betroffen hat. Wer Schuldner vertritt, so wie ich, muss wissen, welche Rechte die Gläubiger in einem Insolvenzverfahren haben und wie sich der Schuldner dagegen wehren kann.

Ich hatte aber auch die Möglichkeit, mich zum Thema Insolvenz der natürlichen Personen fortzubilden und auch zum Thema Insolvenzplanverfahren.

Ich bilde mich grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt weiter, dass ich meine Mandanten, das heißt Schuldner und natürliche Person, die in die Insolvenz gehen wollen, optimal sowohl vor dem Insolvenzverfahren als auch im Insolvenzverfahren begleiten kann.