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Guthaben während der Wohlverhaltensphase – Was tun, wenn ein Altgläubiger Geld fordert?

Während der Wohlverhaltensphase auf dem Weg zur Restschuldbefreiung spielt das eigene Guthaben eine wichtige Rolle. Doch was passiert, wenn ein Altgläubiger plötzlich Geld fordert? Diese Phase kann oft Unsicherheiten mit sich bringen, besonders wenn man glaubt, bereits auf einem guten Weg zur finanziellen Freiheit zu sein. In diesem Beitrag klären wir, wie Sie sich in dieser Situation verhalten sollten.

Guthaben während der Wohlverhaltensphase – Was tun, wenn ein Altgläubiger Geld fordert?

Während der Wohlverhaltensphase auf dem Weg zur Restschuldbefreiung spielt das eigene Guthaben eine wichtige Rolle. Doch was passiert, wenn ein Altgläubiger plötzlich Geld fordert? Diese Phase kann oft Unsicherheiten mit sich bringen, besonders wenn man glaubt, bereits auf einem guten Weg zur finanziellen Freiheit zu sein. In diesem Beitrag klären wir, wie Sie sich in dieser Situation verhalten sollten.

Guthaben in der Wohlverhaltensphase – Was ist erlaubt?

In der Wohlverhaltensphase haben Schuldner die Pflicht, einen Teil ihres Einkommens an den Treuhänder abzugeben. Guthaben, das in dieser Zeit angespart wird, darf grundsätzlich behalten werden, solange es über dem pfändungsfreien Betrag liegt. Dies gilt allerdings nur, wenn es sich nicht um pfändbares Einkommen handelt.

Was tun, wenn ein Altgläubiger Forderungen stellt?

Falls ein Altgläubiger während der Wohlverhaltensphase Forderungen geltend macht, gilt es, Ruhe zu bewahren. Ein Gläubiger, dessen Forderung vor der Insolvenz bestand, kann in dieser Phase in der Regel keine Ansprüche mehr durchsetzen. Diese Forderungen sind von der Restschuldbefreiung umfasst. Es ist ratsam, den Gläubiger auf die laufende Insolvenz hinzuweisen und darauf, dass Forderungen während der Wohlverhaltensphase nicht geltend gemacht werden können.

Falls der Gläubiger dennoch auf seiner Forderung besteht, kann anwaltlicher Rat weiterhelfen. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht prüft, ob die Forderung berechtigt ist oder ob es sich um eine unzulässige Handlung handelt.

Wie verhalte ich mich richtig?

Prüfung der Forderung: Stellen Sie sicher, dass die Forderung vor dem Insolvenzantrag entstanden ist. Solche Forderungen fallen unter die Restschuldbefreiung und können in der Regel nicht mehr eingefordert werden.
Reaktion auf den Gläubiger: Informieren Sie den Gläubiger schriftlich über den Stand Ihrer Insolvenz und die Restschuldbefreiung.
Rechtsbeistand suchen: Wenn Unsicherheiten bestehen oder der Gläubiger weiterhin Druck ausübt, ist es ratsam, sich an einen Anwalt für Insolvenzrecht zu wenden, der die rechtliche Lage überprüft.


Fazit: Keine Panik bei Altgläubigern

Während der Wohlverhaltensphase sollte man sich keine Sorgen um Forderungen von Altgläubigern machen. Diese sind in der Regel von der Restschuldbefreiung umfasst. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, alle rechtlichen Schritte zu klären und sicherzustellen, dass Sie rechtlich abgesichert sind.

Fragen? Rufen Sie uns an!

Wenn Sie sich in der Wohlverhaltensphase befinden und von einem Altgläubiger bedrängt werden, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns unter der 038203-7450-20 an – unsere kompetenten Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter. Oder senden Sie uns Ihre Kontaktdaten über unser Kontaktformular, und wir melden uns zu einem unverbindlichen Informationsgespräch bei Ihnen zurück.