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„Mein Freund hat in meinem Namen Schulden gemacht – Hafte ich dafür?“

Stellen Sie sich vor: Ihr Partner hat in Ihrem Namen Schulden gemacht. Vielleicht haben Sie es erst spät erfahren oder wurden gar nicht informiert. Diese Situation ist nicht nur emotional belastend, sondern wirft auch rechtliche Fragen auf. Besonders brisant: Müssen Sie für diese Schulden haften?

Grundsätzliches zur Haftung

In Deutschland gilt: Schulden sind grundsätzlich persönlicher Natur. Das bedeutet, dass jeder nur für seine eigenen Schulden haftet. Wenn Ihr Freund Schulden in Ihrem Namen gemacht hat, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, dann haftet er in der Regel allein. Hierbei gibt es jedoch wichtige Unterschiede, die berücksichtigt werden müssen.

Unterschrift und Vollmacht

Ein zentraler Punkt ist die Frage, ob Sie selbst Verträge unterschrieben haben oder ob Ihrem Freund eine Vollmacht erteilt wurde. Haben Sie die Verträge nicht selbst unterschrieben und auch keine Vollmacht erteilt, haftet Ihr Freund allein für die Schulden.

Eine Vollmacht kann dabei mündlich, schriftlich oder stillschweigend erteilt werden. Wenn Ihr Freund also im Geschäft Ihres Vertrauens mit Ihren Daten einkauft und Sie dem vorher zugestimmt haben, könnte es problematisch werden, sich später von den Schulden zu distanzieren.

Betrug und Täuschung

Sollte Ihr Freund jedoch ohne Ihr Wissen oder sogar gegen Ihren Willen Schulden in Ihrem Namen gemacht haben, handelt es sich rechtlich gesehen um Betrug. In solchen Fällen sollten Sie sofort handeln. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Mit professioneller Unterstützung können Sie sich effektiv gegen unrechtmäßige Forderungen wehren und Ihre Rechte wahren.

Ehe und Lebensgemeinschaft: Besondere Vorsicht geboten

Besonders in Ehe- oder Lebensgemeinschaften wird häufig davon ausgegangen, dass beide Partner für Schulden haften. Doch das ist ein Irrtum: Auch in einer Ehe haftet jeder Partner in der Regel nur für die eigenen Verbindlichkeiten. Es sei denn, Sie haben gemeinsam einen Vertrag unterzeichnet, zum Beispiel für einen Kredit oder einen Mietvertrag. In diesem Fall haften beide Parteien gesamtschuldnerisch, d.h., die Gläubiger können sich an beide Partner wenden.

Fazit

Es ist wichtig, sich in solchen Situationen frühzeitig rechtlichen Rat zu holen. Eine kompetente Beratung schützt Sie davor, für fremde Schulden in Haftung genommen zu werden. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen zur Seite, um Ihnen in dieser schwierigen Lage zu helfen.