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Pfändungsfreibetrag trotz Unterhalt herabgesetzt? – Ihre Rechte und Möglichkeiten

Herzlich willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt. Viele Schuldner, die Unterhalt zahlen oder unterhaltsberechtigte Personen haben, sind oft überrascht und verunsichert, wenn ihr Pfändungsfreibetrag dennoch herabgesetzt wird. In diesem Beitrag klären wir auf, welche Rechte Sie haben und wie wir Ihnen helfen können, Ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Verständnis des Pfändungsfreibetrags

Der Pfändungsfreibetrag ist der Teil Ihres Einkommens, der nicht gepfändet werden darf, um Ihr Existenzminimum zu sichern. Dieser Betrag variiert, abhängig davon, ob Sie Unterhalt zahlen oder wie viele unterhaltsberechtigte Personen in Ihrem Haushalt leben.

Warum wird mein Pfändungsfreibetrag herabgesetzt?

Es gibt mehrere Gründe, warum Ihr Pfändungsfreibetrag trotz Unterhaltsverpflichtungen oder zusätzlicher unterhaltsberechtigter Personen herabgesetzt werden könnte:

  1. Fehler bei der Berechnung: Manchmal kommt es zu Fehlern bei der Berechnung des Freibetrags durch das Gericht oder den Arbeitgeber.
  2. Unzureichende Nachweise: Fehlende oder unvollständige Unterlagen zu Unterhaltszahlungen oder unterhaltsberechtigten Personen können dazu führen, dass Ihr Freibetrag nicht korrekt anerkannt wird.
  3. Änderungen in der Unterhaltssituation: Veränderungen in Ihrer persönlichen Situation, wie z.B. das Ende einer Unterhaltsverpflichtung oder eine neue Einkommensquelle, können ebenfalls Einfluss haben.

Unsere Leistungen für Sie

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt bietet umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihr Pfändungsfreibetrag korrekt berechnet wird und Sie nicht mehr als nötig belastet werden:

  • Individuelle Beratung: Wir analysieren Ihre finanzielle Situation und prüfen die Berechnungen des Pfändungsfreibetrags.
  • Unterstützung bei der Antragstellung: Wir helfen Ihnen, die notwendigen Unterlagen korrekt und vollständig einzureichen, um Ihre Unterhaltsverpflichtungen nachzuweisen.
  • Kommunikation mit Behörden: Wir übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Stellen, um Ihre Rechte durchzusetzen und Fehlberechnungen zu korrigieren.
  • Rechtlicher Beistand: Im Falle von Streitigkeiten oder rechtlichen Fragen stehen wir Ihnen mit erfahrenen Anwälten zur Seite und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

Was können Sie tun, um Ihren Freibetrag zu schützen?

  • Sammeln Sie alle relevanten Nachweise: Dokumentieren Sie alle Unterhaltszahlungen und halten Sie Nachweise über unterhaltsberechtigte Personen bereit.
  • Informieren Sie sich regelmäßig: Bleiben Sie über Änderungen der Pfändungsfreigrenzen und rechtlichen Bestimmungen informiert.
  • Nutzen Sie unsere Beratung: Zögern Sie nicht, uns frühzeitig zu kontaktieren, um mögliche Probleme bei der Berechnung des Pfändungsfreibetrags zu vermeiden.

Fazit

Auch wenn Sie Unterhalt zahlen oder unterhaltsberechtigte Personen haben, kann es zu Fehlern bei der Berechnung Ihres Pfändungsfreibetrags kommen. Mit der Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie finanziell abgesichert sind. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu klären und rechtlichen Beistand zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Pfändungsfreibetrag korrekt berechnet wird und Sie finanziell entlastet werden.