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Sicherungsübereignung bei einem kreditfinanzierten Auto: Was bedeutet das für Sie im Falle einer Insolvenz?

Wenn Sie ein Auto über einen Kredit finanziert haben, wird oft eine Sicherungsübereignung vereinbart. Doch was passiert, wenn Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden müssen? Bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt erklären wir Ihnen, was Sicherungsübereignung bedeutet und wie Sie in einer solchen Situation vorgehen können.

Was ist eine Sicherungsübereignung?

Die Sicherungsübereignung ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber. Dabei bleibt das Auto zwar im Besitz des Kreditnehmers, das Eigentum wird jedoch auf den Kreditgeber übertragen, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Das bedeutet, dass der Kreditgeber das Recht hat, das Auto zu verwerten, wenn der Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlen kann.

Auswirkungen einer Insolvenz auf die Sicherungsübereignung

Gerät der Kreditnehmer in finanzielle Schieflage und muss Insolvenz anmelden, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Sicherungsübereignung:

  1. Automatischer Eigentumsübergang: Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Eigentum am Fahrzeug nicht automatisch auf den Insolvenzverwalter über, da es sich bereits im Eigentum des Kreditgebers befindet.
  2. Verwertungsrechte des Kreditgebers: Der Kreditgeber hat das Recht, das Fahrzeug zu verwerten, um die offene Kreditsumme zu begleichen.
  3. Restschuld: Sollte der Erlös aus der Verwertung des Fahrzeugs nicht ausreichen, um die gesamte Kreditsumme abzudecken, bleibt die Restschuld bestehen und wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens behandelt.

Ihre Rechte und Möglichkeiten

Als Schuldner haben Sie dennoch einige Möglichkeiten und Rechte:

  • Freigabe des Fahrzeugs: In einigen Fällen kann der Insolvenzverwalter entscheiden, das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse freizugeben, insbesondere wenn es für Ihre berufliche Tätigkeit unverzichtbar ist.
  • Vergleichsverhandlungen: Es besteht die Möglichkeit, mit dem Kreditgeber eine Einigung zu erzielen, um die Verwertung des Fahrzeugs zu vermeiden, zum Beispiel durch Ratenzahlungsvereinbarungen oder andere Lösungen.
  • Widerspruch: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verwertung unrechtmäßig ist oder der Fahrzeugwert nicht korrekt ermittelt wurde, können Sie Widerspruch einlegen.

Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

In solch komplexen Situationen ist professionelle Unterstützung entscheidend. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt bietet Ihnen:

  • Umfassende rechtliche Beratung: Wir prüfen Ihre individuellen Umstände und klären Sie über Ihre Rechte und Optionen auf.
  • Verhandlung mit Gläubigern: Unsere erfahrenen Anwälte verhandeln mit Ihrem Kreditgeber, um für Sie die bestmögliche Lösung zu finden.
  • Unterstützung im Insolvenzverfahren: Wir begleiten Sie durch das gesamte Insolvenzverfahren und helfen Ihnen, eine langfristige Schuldenbefreiung zu erreichen.

Fazit

Die Sicherungsübereignung bei einem kreditfinanzierten Auto stellt sicher, dass der Kreditgeber im Falle von Zahlungsausfällen abgesichert ist. Sollten Sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden müssen, ist es wichtig, Ihre Rechte und Möglichkeiten zu kennen. Bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.

Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt
Ihr Partner für rechtliche Beratung und Schuldenregulierung