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Unterschied zwischen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und Pfändungs- und Einziehungsverfügung - Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Die Begriffe Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und Pfändungs- und Einziehungsverfügung bezeichnen unterschiedliche rechtliche Instrumente, die von verschiedenen Behörden zur Eintreibung offener Forderungen eingesetzt werden. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen diesen beiden Verfahren zu verstehen, um sich wirksam dagegen wehren zu können.

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch ein Amtsgericht

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) wird durch ein Amtsgericht auf Antrag eines Gläubigers erlassen. Dieses Verfahren folgt mehreren rechtlichen Schritten:

  1. Vollstreckungstitel: Der Gläubiger muss zunächst einen Vollstreckungstitel erwirken, zum Beispiel durch ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid.
  2. Antrag auf Pfändung: Mit dem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.
  3. Zustellung: Der Beschluss wird dem Schuldner zugestellt und kann verschiedene Vermögenswerte betreffen, wie Kontoguthaben, Löhne oder Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten.
  4. Durchführung der Pfändung: Ein Gerichtsvollzieher oder das Amtsgericht selbst führt die Pfändung durch und überweist die gepfändeten Beträge an den Gläubiger.

Pfändungs- und Einziehungsverfügung durch das Finanzamt

Eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung (PEV) wird vom Finanzamt erlassen, um Steuerschulden einzutreiben. Dieses Verfahren unterscheidet sich in mehreren Punkten von einem PÜB:

  1. Kein Gerichtsbeschluss erforderlich: Das Finanzamt benötigt keinen Gerichtsbeschluss, sondern kann die Pfändung direkt aufgrund gesetzlicher Grundlagen durchführen.
  2. Direkte Zustellung: Die Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird direkt an den Schuldner und gegebenenfalls an Drittschuldner, wie die Bank des Schuldners, zugestellt.
  3. Breiterer Handlungsspielraum: Das Finanzamt hat weitreichende Befugnisse und kann verschiedene Vermögenswerte des Schuldners pfänden, einschließlich Bankkonten, Lohn und andere Forderungen.
  4. Sofortige Vollstreckung: Die Maßnahmen des Finanzamtes sind oft schneller und unmittelbarer, da kein gerichtliches Verfahren abgewartet werden muss.

Wie kann ich mich gegen das Finanzamt wehren?

Wenn das Finanzamt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegen Sie erlassen hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren:

  • Überprüfung der Verfügung: Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Achten Sie darauf, ob alle formalen Anforderungen eingehalten wurden und die Forderung gerechtfertigt ist.
  • Einspruch einlegen: Sie haben das Recht, Einspruch gegen die Verfügung einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Verfügung erfolgen.
  • Stundung oder Ratenzahlung beantragen: Sie können beim Finanzamt eine Stundung oder Ratenzahlung der Steuerschuld beantragen. Dies kann Ihnen Zeit verschaffen und die Pfändungsmaßnahmen abwenden.
  • Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um, um einen monatlichen Freibetrag vor der Pfändung zu schützen.
  • Rechtsbeistand suchen: Ein erfahrener Rechtsanwalt oder Schuldnerberater kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und geeignete Schritte gegen die Pfändungsmaßnahmen einzuleiten.

Unterstützung durch die Kanzlei Brandt

Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt bietet umfassende Unterstützung bei Pfändungen durch das Finanzamt und Amtsgericht. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und Lösungen zur Schuldenregulierung zu finden. Unser Ziel ist es, Ihnen zu einer stabilen finanziellen Situation zu verhelfen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Hilfe im Umgang mit Pfändungsmaßnahmen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.