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Vermögensauskunft: Wichtige Informationen für Schuldner

Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt. Als erfahrene Experten im Bereich der Schuldnerberatung möchten wir Ihnen umfassende Informationen zur Vermögensauskunft geben. Dieser Prozess ist für viele Schuldner von großer Bedeutung und kann oft Fragen und Unsicherheiten hervorrufen. Unser Ziel ist es, Ihnen alle relevanten Informationen verständlich und übersichtlich zu vermitteln.

Was ist eine Vermögensauskunft?

Die Vermögensauskunft, früher bekannt als eidesstattliche Versicherung, ist ein Instrument im Vollstreckungsrecht. Sie dient dazu, Gläubigern detaillierte Informationen über die finanziellen Verhältnisse eines Schuldners zu geben. Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der Gläubiger beim zuständigen Gericht die Abgabe einer Vermögensauskunft beantragen.

Ablauf der Vermögensauskunft

  1. Ankündigung und Terminvereinbarung: Zunächst erhält der Schuldner eine Ankündigung zur Abgabe der Vermögensauskunft. In diesem Schreiben wird ein Termin zur persönlichen Vorsprache beim Gerichtsvollzieher festgelegt.
  2. Erstellung des Vermögensverzeichnisses: Der Schuldner muss ein detailliertes Vermögensverzeichnis erstellen. Dieses enthält Angaben zu Einkommen, Vermögen, Bankkonten, Immobilien, Versicherungen und Schulden.
  3. Abgabe der Vermögensauskunft: Am festgelegten Termin erfolgt die persönliche Vorsprache beim Gerichtsvollzieher. Der Schuldner muss das Vermögensverzeichnis vorlegen und eidesstattlich versichern, dass die gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

Folgen der Vermögensauskunft

Die Abgabe einer Vermögensauskunft hat weitreichende Konsequenzen. Zu den wichtigsten Folgen gehören:

  • Eintrag ins Schuldnerverzeichnis: Die Abgabe der Vermögensauskunft wird in das zentrale Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dieser Eintrag kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Schuldners haben.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Basierend auf den Angaben in der Vermögensauskunft kann der Gläubiger gezielte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, wie beispielsweise die Pfändung von Bankkonten oder Gehältern.
  • Erneute Vermögensauskunft: Der Gläubiger kann in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle zwei Jahre) erneut eine Vermögensauskunft verlangen, wenn der Schuldner weiterhin nicht zahlt.

Rechte und Pflichten des Schuldners

Schuldner haben bei der Abgabe der Vermögensauskunft bestimmte Rechte und Pflichten:

  • Auskunftspflicht: Der Schuldner ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Vermögen zu machen.
  • Beratung und Unterstützung: Es ist ratsam, sich vor der Abgabe der Vermögensauskunft professionell beraten zu lassen. Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung und Beratung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie optimal auf den Termin vorbereitet sind.

Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt

Unsere Kanzlei steht Ihnen in allen Fragen rund um die Vermögensauskunft zur Seite. Wir bieten:

  • Individuelle Beratung: Wir analysieren Ihre finanzielle Situation und helfen Ihnen, das Vermögensverzeichnis korrekt und vollständig zu erstellen.
  • Vertretung vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht und gegenüber dem Gerichtsvollzieher.
  • Verhandlung mit Gläubigern: Wir führen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, um möglicherweise eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und die Abgabe der Vermögensauskunft zu vermeiden.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt ist Ihr zuverlässiger Partner in schwierigen finanziellen Situationen. Gemeinsam finden wir eine Lösung!