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Was ist ein Freigabebeschluss wegen unbilliger Härte an das zuständige Amtsgericht, wenn ich sowohl Lohn- als auch Kontopfändung habe?

Wenn Sie sowohl von einer Lohnpfändung als auch einer Kontopfändung betroffen sind, kann Ihre finanzielle Situation schnell kritisch werden. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Freigabebeschluss wegen unbilliger Härte zu beantragen. Doch was genau ist ein Freigabebeschluss und wie können Sie ihn nutzen, um Ihre Existenz zu sichern? Dieser Artikel gibt Ihnen einen klaren Überblick.

1. Definition des Freigabebeschlusses wegen unbilliger Härte

Ein Freigabebeschluss wegen unbilliger Härte ist ein gerichtlicher Beschluss, der bestimmte Beträge von der Pfändung freistellt, um dem Schuldner eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen. Das Gericht entscheidet dabei individuell, ob die Pfändung des Einkommens oder Kontoguthabens eine unzumutbare Härte für den Schuldner darstellt.

2. Voraussetzungen für den Antrag

Um einen Freigabebeschluss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis der unbilligen Härte: Sie müssen dem Gericht nachweisen, dass die Pfändungen Ihre Existenz bedrohen. Dies kann durch die Vorlage von Mietverträgen, Unterhaltsverpflichtungen, Krankenrechnungen oder anderen notwendigen Ausgaben geschehen.
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse: Sie müssen Ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Dazu gehören Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und eventuell vorhandenes Vermögen.
  • Erfolgloser Versuch der außergerichtlichen Einigung: Oft verlangt das Gericht den Nachweis, dass Sie versucht haben, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen.
  • Nachweis einer doppelten Pfädnung: Weisen Sie dem Gericht nach, dass Sie sowohl eine Kontopfändung haben als auch eine Lohnpfändung oder -abtretung durch Vorlage der entsprechenden gerichtlichen Beschlüsse.
  • Nachweis eingerichtetes Pfändungsschutzkonto: Das Gericht verlangt den Nachweis, dass Sie ein Pfändungsschutzkonto haben.

3. Der Antrag beim zuständigen Amtsgericht

Der Antrag auf einen Freigabebeschluss muss schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Folgende Punkte sollten im Antrag enthalten sein:

  1. Anschrift des Gerichts und der Beteiligten: Geben Sie die Adresse des zuständigen Amtsgerichts und Ihre Kontaktdaten an.
  2. Darstellung der unbilligen Härte: Beschreiben Sie detailliert, warum die Pfändungen für Sie eine unbillige Härte darstellen. Legen Sie alle relevanten Nachweise bei.
  3. Genaue Beträge und Konten: Geben Sie die genauen Beträge an, die Sie freigeben lassen möchten, und benennen Sie die betroffenen Konten.

Ein Muster für den Antrag finden Sie hier: https://www.rain-brandt.de/uploads/yuaXBlEC/musterantragkontofreigabe.pdf

4. Wichtige Dokumente für den Antrag

Zu Ihrem Antrag sollten Sie alle relevanten Dokumente beifügen, die Ihre finanzielle Lage und die Notwendigkeit der Freigabe belegen:

  • Gehaltsabrechnungen: Um Ihr Einkommen nachzuweisen.
  • Mietvertrag und Nebenkostenabrechnungen: Um Ihre Wohnkosten darzustellen.
  • Nachweise über Unterhaltspflichten: Für Kinder, Ehepartner oder andere Unterhaltsberechtigte.
  • Rechnungen für notwendige Ausgaben: Wie medizinische Kosten oder andere zwingende Ausgaben.
  • Kontoauszüge: Um Ihre aktuellen Kontobewegungen und Guthaben nachzuweisen.
  • P-Kontobestätigung: Sie benötigen eine Bestätigung der Bank, dass Ihr Konto ein Pfändungsschutzkonto ist.

5. Verfahren und Entscheidung

Nachdem Ihr Antrag eingereicht wurde, prüft das Gericht Ihre Angaben und die vorgelegten Beweise. In der Regel findet eine Anhörung statt, bei der Sie Ihre Situation persönlich schildern können. Das Gericht kann auch weitere Unterlagen anfordern oder Zeugen laden.

Die Entscheidung des Gerichts wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, stellt das Gericht einen Freigabebeschluss aus, der genau festlegt, welche Beträge und Konten vor der Pfändung geschützt sind. Dieser Beschluss ist für die Gläubiger und die Bank bindend.

6. Folgen eines Freigabebeschlusses

Ein positiver Freigabebeschluss bedeutet, dass bestimmte Beträge auf Ihrem Konto oder Teile Ihres Einkommens nicht mehr gepfändet werden dürfen. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken und trotz der bestehenden Pfändungen eine menschenwürdige Existenz zu führen.

Fazit

Ein Freigabebeschluss wegen unbilliger Härte kann ein entscheidender Schritt sein, um Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren, wenn Sie sowohl von Lohn- als auch Kontopfändungen betroffen sind. Durch einen detaillierten Antrag und die Vorlage aller notwendigen Nachweise können Sie das Gericht davon überzeugen, dass eine Freigabe notwendig ist, um unzumutbare Härten zu vermeiden. Zögern Sie nicht, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig und überzeugend ist.

Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrem Antrag? Kontaktieren Sie uns gerne, um die besten Schritte für Ihre persönliche Situation zu besprechen.