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Wie melde ich Privatinsolvenz an? Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Privatinsolvenz ist oft der letzte Ausweg für Personen, die ihre Schulden nicht mehr eigenständig bewältigen können. Aber wie geht man eigentlich vor, wenn man eine Privatinsolvenz anmelden möchte? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um den Prozess korrekt zu durchlaufen.

Schuldenanalyse durchführen

Bevor Sie eine Privatinsolvenz anmelden, sollten Sie eine detaillierte Analyse Ihrer finanziellen Situation vornehmen. Hierbei kann eine professionelle Schuldnerberatung, wie die Rechtsanwaltskanzlei und Schuldnerberatung Brandt, hilfreich sein. Gemeinsam wird festgestellt, ob eine Privatinsolvenz der beste Weg ist oder ob Alternativen in Frage kommen, wie etwa ein außergerichtlicher Vergleich.

Außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen

Laut Gesetz müssen Sie vor der Anmeldung einer Privatinsolvenz versuchen, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Das bedeutet, dass Sie eine Schuldenbereinigungsvereinbarung vorschlagen, in der Ihre Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Dieser Einigungsversuch muss dokumentiert werden – nur wenn er scheitert, dürfen Sie eine Privatinsolvenz beantragen.

Antrag auf Privatinsolvenz stellen

Sollte der außergerichtliche Einigungsversuch erfolglos bleiben, können Sie den Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Hierfür müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, darunter:

  • Eine Liste Ihrer Gläubiger
  • Eine Aufstellung Ihrer Schulden
  • Nachweis über den gescheiterten Einigungsversuch
  • Der Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.

Eröffnungsbeschluss und Insolvenzverfahren


Sobald das Gericht den Insolvenzantrag prüft, wird bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Eröffnungsbeschluss gefasst. Das bedeutet, dass Ihr Vermögen in die Insolvenzmasse übergeht und ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Dieser übernimmt die Kontrolle über Ihr Vermögen und sorgt dafür, dass Ihre Gläubiger im Rahmen der Insolvenz bestmöglich bedient werden.

Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Nach der Eröffnung des Verfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit sind Sie verpflichtet, einen Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abzuführen. Am Ende dieser Phase, die in der Regel drei bis sechs Jahre dauert, steht die Restschuldbefreiung – Ihre verbleibenden Schulden werden erlassen, und Sie können einen schuldenfreien Neuanfang wagen.

 

Haben Sie noch Fragen?

Falls Sie noch Fragen zur Anmeldung der Privatinsolvenz haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Unter der Nummer 038203-7450-20 stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Alternativ können Sie uns Ihre Kontaktdaten über das Kontaktformular senden, und wir rufen Sie gerne für ein unverbindliches Informationsgespräch zurück.